This is a cache of https://www.thaiairways.com/de_CH/planen/reisevorbereitungen/gepaeckbestimmungen.page?section=2. It is a snapshot of the page at 2024-10-04T06:53:35.160+0700.
Gepäckbestimmungen | Reisevorbereitungen | Thai Airways
  • Please select country dropdown use tab or arrow key for navigate dropdown and press ESC for exit to next menu

    GEPÄCKBESTIMMUNGEN

    Freigepäck

    Gepäckregeln für Flüge innerhalb von Thailand (3-stellige TG Flugnummer):

    Klasse/StatusMaximalgewicht aller Gepäckstücke
    Royal Silk Class* 40 kg
    Premium Economy Class* 30 kg (mehrere Gepäckstücke erlaubt)
    Economy Class* 30 kg (mehrere Gepäckstücke erlaubt)
    Ausgenommen
    Buchungsklassen L/V/W: 20 kg
    ROP & Star Alliance Goldkarteninhaber 20 kg (zusätzlich)
    ROP Silberkarteninhaber
    (nur auf von THAI durchgeführten Flügen)
    10 kg (zusätzlich)

    *Für Kinder und Kleinkinder mit eigenem Sitzplatz gelten die gleichen Gewichtsbestimmungen. Für Kleinkinder unter 2 Jahren ohne eigenen Sitzplatz gilt ein Maximalgewicht aller Gepäckstücke von 10 Kg.

     

    Gepäckregeln für internationale Flüge (3-stellige TG Flugnummer):

    Klasse/StatusMaximalgewicht aller Gepäckstücke
    Royal First Class* 50 kg
    Royal Silk Class* 40 kg

    Economy Class

    SAVER FLEXI FULL FLEXI
    Buchungsklasse H/Q/T/K/V/W :
    Flugpreis : -SV

    20 kg
    Buchungsklasse H/Q/T/K/V/W :
    Flugpreis : -FX

    30 kg
    Buchungsklasse Y/B/M :
    Flugpreis : -FF

    35 kg

    ROP & Star Alliance Goldkarteninhaber 20 kg (zusätzlich)
    ROP Platinum Mitglieder
    (nur gültig auf von THAI durchgeführten Flügen)

    20 kg (zusätzlich)
    ROP Silberkarteninhaber
    (nur gültig auf von THAI durchgeführten Flügen)

    10 kg (zusätzlich)

    *Für Kinder und Kleinkinder mit eigenem Sitzplatz gelten die gleichen Gewichtsbestimmungen. Für Kleinkinder unter 2 Jahren ohne eigenen Sitzplatz gilt ein Maximalgewicht aller Gepäckstücke von 10 kg.

    Für die allgemeinen Gepäckregeln klicken Sie bitte hier! Sie werden auf thaiairways.com weitergeleitet.

     

    Bitte beachten Sie, dass für alle internationalen und nationalen Flüge, die von THAI Smile durchgeführt werden (4-stellige TG Flugnummer) abweichende Gepäckregeln gelten:

    30 kg in Business Klasse

    20 kg in Economy Klasse

    Handgepäck

    Jeder Passagier kann zusätzlich zum Freigepäck ein Stück Handgepäck (unchecked baggage) in die Kabine mitnehmen. Zusätzlich zu der Freigepäckmenge können Star Alliance Gold Status-Kunden, die in der Business oder First Class reisen und eine Reise mit zwei oder mehr Star Alliance-Fluggesellschaften durchführen, zwei Handgepäckstücke mitnehmen, sofern die Flugzeugbeschränkungen und örtliche Bestimmungen es erlauben. Das Gepäck muss in den Ablagefächern oder unter dem Vordersitz verstaut werden. Das Maximalgewicht ist 7 kg; die Maße dürfen nicht größer sein als 56 x 45 x 25 cm. Zusätzlich zum Handgepäck kann eine Laptoptasche, Handtasche oder ein Rucksack mit einem Maximalgewicht von 1.5 Kg und Linearmassen (Länge + Breite + Tiefe) von maximal 75cm in die Kabine mitgenommen werden. Diese Regelung gilt für alle internationalen und innerthailändischen Flüge.

    Flüssigkeiten im Handgepäck

    Bei allen Flügen gelten folgende Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck:
    - Behälter mit Flüssigkeiten und gelartigen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (aufgedruckte Höchstfüllmenge)
    - Ein Plastikbeutel (transparent, wieder verschließbar, max. 1 Liter) pro Person für alle Produkte
    - Der Beutel wird bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt. Duty Free Artikel müssen in einem manipulationssicheren, zertifizierten Beutel mitgeführt werden
    - Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) können außerhalb des Plastikbeutels transportiert und sollten bei der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden

    Übergepäck & Gebühren

    Bei Thai Airways können Sie als Passagier über drei verschiedene Stellen Übergepäck buchen. Die günstigsten Tarife, inklusive einer 5 kg Pauschale, bieten wir über unsere Webseite sowie unserer Reservieruns- bzw. Ticket-Offices an. Darüber hinaus können Sie Übergepäck auch direkt am Check-in Schalter am Flughafen buchen, wobei diese Variante mit den höchsten Gebühren verbunden ist. Die Gebühren für Übergepäck werden auf Basis der jeweiligen Route bzw. der Zone berechnet.

     

    Online

    Buchen Sie Ihr Übergepäck Online und profitieren Sie von unseren günstigsten Tarifen. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie unsere Pauschaltarife für 5 kg und 1 kg Übergepäck: 

    Internationale Flüge (in USD)

    Von/nachZone 1Zone 2Zone 3Zone 4Zone 5
      5 kg 1 kg 5 kg 1 kg 5 kg 1 kg 5 kg 1 kg 5 kg 1 kg
    Bangkok 30 8 40 10 100 26 115 29 175 46
    Innerhalb von Thailand 35 9 45 11 105 27 120 30 180 47
    Zone 1 35 9 45 11 120 30 135 34 210 53
    Zone 2 45 11 120 30 135 34 165 41 210 53
    Zone 3 120 30 135 34 165 41 180 45 210 53
    Zone 4 135 34 165 41 180 45 245 56 245 56
    Zone 5 210 53 210 53 210 53 245 56 245 56


    Innerthailändische Flüge (in THB)

    Route  5 kg
    Chiang Mai 250
    Phuket 300
    Krabi 300

     

    Konditionen Online: 

    - Nur gültig auf Flügen, die von Thai Airways (TG) durchgeführt werden.

    - Buchungen sind bis zu 24 Stunden vor Abflug möglich.

    - Das Übergepäck kann in Einheiten von 5 kg gebucht werden (5, 10, 15, 20, 25...)

    - Das minimal buchbare Übergepäck liegt bei 5 kg.

    - Das maximal buchbare Übergepäck liegt bei 50 kg. 

    - Buchungsänderungen sind möglich, Rückerstattungen sind ausgeschlossen (ausser bei Unregelmässigkeiten).

    - Es gelten die üblichen Bestimmungen über Gepäck mit elektronischen Elementen sowie Gefährliche & verbotene Gegenstände.

     

    Buchen Sie Ihr Übergepäck einfach und direkt auf meine Buchung.


    Reservierungs-/Ticket-Office

    Internationale Flüge (in USD)

    Von/nachZone 1Zone 2Zone 3Zone 4Zone 5
      5 kg 1 kg 5 kg 1 kg 5 kg 1 kg 5 kg 1 kg 5 kg 1 kg
    Bangkok 35 9 45 11 105 27 125 30 185 47
    Innerhalb von Thailand 40 10 50 12 110 28 130 31 190 48
    Zone 1 40 10 50 12 130 31 145 35 225 54
    Zone 2 50 12 130 31 145 35 175 42 225 54
    Zone 3 130 31 145 35 175 42 190 46 225 54
    Zone 4 145 35 175 42 190 46 260 57 260 57
    Zone 5 225 54 225 54 225 54 260 57 260 57

    Bsp.: Bei einem Übergepäck von 7 kg auf der Route:Bangkok nach Zürich (Zone 5), belaufen sich die Kosten auf USD 259.-

    1x 5 kg = USD 185.-

    +2x 2 kg = USD 74.-

    Total = USD 259.-

    Innerthailändische Flüge (in THB)

    Route  5 kg 1 kg
    Chiang Mai 265 53
    Phuket 315 63
    Krabi 315 63

     

    Konditionen Reservierungs-/Ticket-Office: 

    - Nur gültig auf Flügen, die von Thai Airways (TG) durchgeführt werden.

    - Buchungen sind bis zu 12 Stunden vor Abflug möglich.

    - Das minimal buchbare Gewicht liegt bei 5 kg. Ab 5 kg sind einzelne Kilos buchbar.

    - Passagiere können maximal 100 kg Übergepäck buchen. 

    - Buchungsänderungen sind möglich, Rückerstattungen sind ausgeschlossen (ausser bei Unregelmässigkeiten).


    Check-in Schalter (Flughafen)

    Entscheiden Sie sich am Flughafen für die Buchung von Übergepäck gelten die nachfolgenden Gebühren: 

     

    Internationale Flüge (pro Kilogramm in USD)

    Von/nachZone 1Zone 2Zone 3Zone 4Zone 5
    Bangkok 12 15 40 45 70
    Zone 1 12 15 40 45 70
    Zone 2 15 40 45 55 70
    Zone 3 40 45 55 60 70
    Zone 4 45 55 60 70 70
    Zone 5 70 70 70 70 70

    Innerthailändische Flüge (pro Kilogramm und in THB)

    Von/nachBangkokChiang Mai
    Chiang Mai 60 -
    Chiang Rai 70 -
    Hat Yai 80 -
    Khon Kaen 55 -
    Krabi 70 -
    Koh Samui 95 -
    Phuket 70 125
    Surat Thani 65 -
    Ubon Ratchathani 60 -
    Udon Thani 55 -

    Konditionen Check-in Schalter (Flughafen): 

    - Nur gültig auf Flügen, die von Thai Airways (TG) durchgeführt werden.

    - Buchungen sind bis zum Abschluss des Check-ins möglich.

    - Das minimal buchbare Gewicht liegt bei 1 kg.

    - Passagiere können maximal 100 kg Übergepäck buchen.

    - 5 kg Pauschalgebühren sind am Check-in Schalter nicht erhältlich.

    - Buchungsänderungen sind möglich, Rückerstattungen sind ausgeschlossen (ausser bei Unregelmässigkeiten).

     

    Zonen und Definitionen

    ZoneDefinitionen
    Zone 1 Bangladesch, Kambodscha, China(Kunming), Laos, Malaysia, Myanmar, Singapur, Thailand, Vietnam, zwischen Karachi and Muskat
    Zone 2 Brunei Darussalam, China (Beijing, Shanghai, Chengdu, Guangzhou, Xiamen, Chongqing, Changsha), Hong Kong, Indien, Indonesien, Macau, Nepal, Philippinen, Sri Lanka, Taiwan, zwischen Phuket and Beijing
    Zone 3 Australien (Perth), Bahrain, Japan, Korea, Oman, Pakistan, Vereinigte Arabische Emirate
    Zone 4 Australien (Sydney, Brisbane, Melbourne), Russland
    Zone 5 Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, zwischen Stockholm und Phuket, zwischen Kopenhagen und Phuket, zwischen Frankfurt und Phuket


    Sport und Sondergepäck

    Wir möchten, dass Sie auch auf Ihren Reisen Ihren Sport ausüben können. Deswegen bietet Thai Airways spezielle Pauschalpreise für Sportgepäck an. Aufgrund begrenzter Kapazitäten und abweichender Regelungen bei Partnerairlines können wir für Ihre Buchung die Akzeptanz von Sport- und Sondergepäck nicht in jedem Falle garantieren. Daher empfehlen wir Ihnen, mit uns kontakt aufzunehmen (Thai Airways Reservation Zürich, Tel. +41 (0)44 215 65 00, Mail reservation@thaiair.ch) und prüfen zu lassen, ob der gewünschte Service für die von Ihnen ausgewählten Flüge bestätigt werden kann. Bitte nehmen Sie möglichst innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Buchung die Anmeldung Ihres Sonder- bzw. Übergepäcks vor.

    Im Allgemeinen wird Sport- und Sondergepäck, wenn die jeweiligen Freigepäckgrenzen nicht überschritten werden, wie reguläres Freigepäck behandelt.

     

    Sport- und Sondergepäck mit Pauschalpreisen

    Die nachfolgenden Pauschalpreise gelten ausschließlich für Thai Airways Flüge und Flüge, die von THAI Smile durchgeführt werden.

    Sondergepäck Anrechnung in Freigepäckgrenze Innerhalb von Asien sowie zwischen Asien und Australien/ Neuseeland* Ab Europa nach Asien sowie Australien/ Neuseeland* Anmerkung
    Fahrrad Ja
    USD 100
    USD 150
    - Ein reguläres Fahrrad (kein Motor/kein E-bike) oder ein Einrad**
    - Es kann maximal ein Fahrrad pro Passagier in die Freigepäckgrenze bzw. zum Pauschalpreis befördert werden. Jedes weitere Fahrrad muss zur normalen Übergepäckrate abgerechnet werden.
    Bowling Ja
    USD 100
    USD 150
    Eine Bowlingtasche, eine Bowling Kugel, ein Paar Schuhe
    Angeln Ja
    USD 100
    USD 150
    Eine Köderbox oder ein Brotbeutel oder ein Angelkorb. Eine Tasche oder eine Box, eine Rute
    Golf
    Ja
    USD 100
    USD 150
    - Eine Golftasche inklusive Golfschläger, Bällen und einem Paar Golfschuhe bis maximal 15Kg Gesamtgewicht.
    - Es kann maximal eine Golftasche pro Passagier in die Freigepäckgrenze bzw. zum Pauschalpreis befördert werden.
    Ski/Wasserski Ja
    USD 100
    USD 150
    Ein Paar Ski mit Skistöcken und Skischuhen oder ein Snowboard mit einem Paar Schuhen bzw. ein Paar Wasserski oder Slalom Wasserski
    Surfboard/
    Windsurfing
    Nein
    ausgenommen: 1 Set von/nach Australien und Neuseeland
    USD 100
    USD 150
    Für ein Surfboard bzw. ein Windsurf-Board inkl. einem Segel, einem Baum und einem Mast fallen folgende Pauschalpreise an:
    - Für ein Board bis zu einer Länge von 200cm - 1x der Pauschalpreis
    - Für ein Board von einer Länge mehr als 200cm - 2x der Pauschalpreis
    Tauchen Ja
    USD 100
    USD 150
    Eine Tauchmaske, Schnorchel, Flossen, Neoprenanzug, BCD -Jacke, Atemregler, eine leere Sauerstoffflasche, eine Batterie für eine Lampe (aus Lampe entfernt und vor Kurzschluss geschützt).
    tragbares
    Musikinstrument
    Ja
    USD 100
    USD 150
    Nur anwendbar bis zu einer Länge von 1m
    Tiere (als aufgegebenes Gepäck - AVIH)
    Nein
    USD 100
    USD 150
    Folgende Pauschalpreise fallen abhängig vom Gewicht des Tieres inkl. des Containers an:
    - bis 10Kg: 2x der Pauschalpreis
    - bis 20Kg: 3x der Pauschalpreis
    - bis 30Kg: 4x der Pauschalpreis
    - bis 40Kg: 5x der Pauschalpreis
    Tiere müssen grundsätzlich mindestens 3 Arbeitstage vor Abflug bei Thai Airways angemeldet werden! Thai Airways befördert Tiere ausschließlich in tiergerechten Containern in einem klimatisierten Abschnitt des Frachtraums. (Ausgenommen sind Flüge, die mit einem Airbus A320 durchgeführt werden. Hier ist generell keine Beförderung von Tieren möglich.)
    Eine Beförderung in der Kabine ist generell nicht möglich!
    andere Sportausrüstung1  Ja
    Wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, fällt der anwendbare Pauschalpreis an
    Sport- und Jagdwaffen mit Munition Bitte kontaktieren Sie Thai Airways Reservation, Tel. +41 (0)44 215 65 00 oder Mail reservation@thaiair.ch

    * Die oben genannten Pauschalpreise kommen zur Anwendung wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird. Sie gelten für Reiseabschnitte, die ohne Unterbrechung/Aufenthalt bis zum Zielflughafen durchgeführt werden. Sollte die Reise z.B. in Bangkok unterbrochen werden, fallen die jeweils gültigen Pauschalpreise pro Reiseabschnitt/Region (siehe oben) an.

     

    Beispiel Golfausrüstung:

    • Flug ohne Unterbrechung/Aufenthalt
      Zürich nach Bangkok / Bangkok nach Sydney = USD 150
    • Flug mit Unterbrechung/Aufenthalt
      Zürich nach Bangkok = USD 150
      Bangkok nach Sydney = USD 100

     

    ** Allgemeine Bestimmungen für die Beförderung des Fahrrades im Flugzeug sind: lose Teile vom Fahrrad entfernen, Luft aus den Reifen herauslassen, Pedale abschrauben, Lenker quer stellen. Das Fahrrad muß dann, in einem transportsicheren/transportgerechten Fahrradkoffer, -tasche oder -karton verpackt, aufgegeben werden.

     

    1Sport- und Sondergepäck ohne Pauschalpreis

    Bei folgenden Sportausrüstungen kommen, wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, die Gebühren gemäss Übergepäck zur Anwendung:

    • - Kiteboard
    • - Pfeil und Bogen
    • - Bodyboard
    • - Cricket
    • - Tennis & Badminton
    • - Kanu / Kayak mit einem Ruderset (auf Anfrage)

     

    Für alle weitere Auskünfte steht Ihnen die Reservierungsabteilung gerne zur Verfügung, Tel. +41 (0)44 215 65 00 / Email: reservation@thaiair.ch. Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderung!

    Gepäck mit elektronischen Elementen

    Smart Gepäck

    Gepäckstücke mit integrierten und installierten Lithiumbatterien, Motoren, Powerbanks, GPS, GSM, Bluetooth, RFID oder Wi-Fi-Technologie unterliegen Sicherheitsanforderungen, die elektromagnetische Felder aussenden können, die die Flugzeugsysteme stören. Die Passagiere müssen diese Art von Gepäck als Handgepäck mitführen, alle installierten Batterien müssen vor dem Einchecken entfernt werden, um alle elektronischen Funktionen vollständig zu deaktivieren.
    Thai Airways International Public Company Limited (THAI) behält sich das Recht vor, die Beförderung von Gepäck, das die oben genannten Bedingungen und die Abmessungen gemäss Handgepäck Bestimmungen nicht erfüllt, als aufgegebenes Gepäck zu verweigern, wenn die eingebauten Lithiumbatterien nicht abnehmbar sind.

    Gefährliche & verbotene Gegenstände

    Unter Gefahrgut oder Gefahrengut (engl.: HAZMAT - hazardous materials and items) werden im Luftverkehr Gegenstände, Materialien oder Stoffe verstanden, die auf Grund ihrer Art oder Zusammensetzung während dem Transport eine Gefahr für die Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt der Passagiere bilden können. Sie können im Groben wie folgt unterteilt werden:

     

    • Sprengstoffe
    • Gase
    • Entflammbare Flüssigkeiten
    • Brennbare Feststoffe
    • Oxidierende Substanzen und organische Peroxide
    • Giftige und infektiöse Substanzen
    • Radioaktives Material
    • Ätzende Stoffe
    • Sonstige Gefährliche Stoffe und Gegenstände, einschließlich umwelt- sowie gesundheitgefährdender Stoffe

     

     

    Liste verbotener Güter
    1. Gepäck mit eingebauten Lithium-Batterien (Smart Baggage), die nicht auswechselbaren Batterien mit einem Gewicht von mehr als 0,3 g Lithium-Metall oder 2,7 Wh oder nicht identifizierten Lithium-Gehalten / Lithium-Batterien / Leistungsklasse im Gepäck installiert sind.
    2. Chemisches Pulver / Lösung für den persönlichen oder gewerblichen Gebrauch, sofern nicht in der Liste der zulässigen Gegenstände angegeben.
    3. Beschädigte oder zurückgerufene Batterien, auch wenn sie sich in einem Gerät befinden.
    4. Deaktivierungsvorrichtungen wie Streitkolben, Pfefferspray usw., die eine reizende oder unfähigmachende Substanz enthalten.
    5. Elektroschockwaffen (z. B. Taser), die gefährliche Güter wie Sprengstoffe, komprimierte Gase, Lithiumbatterien usw. enthalten, sind im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck oder auf der Person verboten.
    6. Jegliche Art von Feuerwerk und Wunderkerzen.
    7. Sauerstoff oder Luft, gasförmige Zylinder und flüssiges Sauerstoffsystem für medizinische Zwecke. Hinweis:
    - Die leeren Tauchflaschen unterliegen nicht dieser Einschränkung (siehe Tabelle unten).
    - Wenn ein Passagier zusätzlichen Sauerstoff benötigt, wenden Sie sich bitte an das lokale Reservierungsbüro. Für Anfragen in der Schweiz kontaktieren Sie bitte das Reservierungsbüro unter mit Tel. 044 215 65 00 oder Mail reservation@thaiair.ch.
    8. Sicherheitskoffer, Geldkassetten, Geldtaschen usw., in die gefährliche Güter wie Lithiumbatterien und / oder pyrotechnisches Material eingebaut sind, sofern dies nicht in der nachstehenden Tabelle angegeben ist.
    9. Selbstabgleichende persönliche Transportgeräte, kleines Fahrzeug, E-Bike, E-Skate, E-Skateboard oder andere ähnliche Geräte, die mit Lithiumbatterien und deren Zubehör betrieben werden.
    10. „Sturm“, „Blaue Flamme“ oder „Zigarren“ -Feuerzeuge oder Feuerzeuge, die von einer Lithiumbatterie ohne Schutzkappe oder Schutz gegen unbeabsichtigte Aktivierung angetrieben werden.

     

    Aus Sicherheitsgründen ist es der Thai Airways International Public Company Limited (THAI) nicht gestattet, diese gefährlichen Güter auf ihren Flügen als aufgegebenes Gepäck, Handgepäck und/oder am Körper zu befördern. THAI übernimmt keine Haftung für beschlagnahmte Güter.

     

    FLÜSSIGKEITEN

    GEFAHRENGUT

    IM FREIGEPÄCK

    IM HANDGEPÄCK

    GENEHMIGUNG DURCH THAI Erforderlich

    Alkoholhaltige Getränke in Einzelhandelsverpackungen mit mehr als 24 Vol. % aber weniger als 70 Vol. % Alkohol

    - Weniger als 24 Vol. % ist nicht Gegenstand dieser Verordnung und über 70 Vol. % ist verboten

    - Netto Gesamtmenge nicht mehr als 5L pro Behälter / pro Person

     

    *Anmerkung: Darf die Restriktionen der zuständigen Zollstelle nicht übertreffen

    Erlaubt

    *siehe Anmerkung

    Erlaubt

    *siehe Anmerkung

    Keine Genehmigung erforderlich

    *siehe Anmerkung

    Isolationsverpackungen, die tiefgekühlten verflüssigten Stickstoff enthält Trockenverpackungen (dry shipper), die vollständig in porösem Material aufgesaugt ist und nur ungefährliche Güter enthält

    Erlaubt

    Erlaubt

    Keine Genehmigung erforderlich

     

    LEUCHTMITTEL, WÄRME ENTWICKELNDE GERÄTE

    GEFAHRENGUT

    IM FREIGEPÄCK

    IM HANDGEPÄCK

    GENEHMIGUNG DURCH THAI Erforderlich

    Hitze entwickelnde Geräte wie Unterwasserlampen mit grosser Leuchtkraft oder Lötgeräte:

    - Batterie und / oder hitzerzeugende Komponente separat mitführen 

    - Batterie muss gegen unbeabsichtigtes Auslösen geschützt sein (Originalverpackt oder in Schutzhülle)

    Erlaubt

    Erlaubt

    Genehmigung erforderlich

    Energiespralampe / Leuchtmittel, energieeffizient, wenn in Einzelhandels-verpackungen für den persönlichen Gebrauch oder Heimgebrauch bestimmt

    Erlaubt

    Erlaubt

    Keine Genehmigung erforderlich

     

    MOBILITÄTSHILFEN & FORTBEWEGUNGSMITTEL

    GEFAHRENGUT

    IM FREIGEPÄCK

    IM HANDGEPÄCK

    GENEHMIGUNG DURCH THAI Erforderlich

    Mobilitätshilfen mit auslaufsicheren Nassbatterien oder mit Batterien, die den Sonderbestimmungen A123 oder A199 der IATA entsprechen: 

    batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Fortbewegungsmittel

    Erlaubt

    Erlaubt

    Genehmigung erforderlich

    Mobilitätshilfen mit Nassbatterien oder Lithium-Batterien (nicht faltbar): 

    batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Fortbewegungsmittel

    - Die Batterien müssen entfernt und separat verpackt in einer starken, festen Verpackung mit absorbierendem Material verpackt werden

    Erlaubt

    Nicht erlaubt

    Genehmigung erforderlich


    Mobilitätshilfen mit Lithium-Ionen Batterien (faltbar): 

    batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Fortbewegungsmittel

    - Die Lithium-Ionen-Batterie muss entfernt und in der Kabine mitgeführt werden

    Nicht erlaubt

    Erlaubt

    Genehmigung erforderlich

    Selbstbalancierende, batteriebetriebene Fortbewegungsmittel, wie E-Bikes, Hoverboards, Mini-Segways, E-Skates, E-Skateboards

    Verboten

    Verbrennungsmotoren oder Brennsoffzellen-Motoren, die der IATA Regelung A70 entsprechen

    Erlaubt

    Nicht erlaubt

    Keine genehmigung erforderlich

     

    DRUCKGASKARTUSCHEN UND -FLASCHEN, AEROSOLEN

    GEFAHRENGUT

    IM FREIGEPÄCK

    IM HANDGEPÄCK

    GENEHMIGUNG DURCH THAI Erforderlich

    Lawinenrettungsrucksack, einer (1) pro Person, welcher eine Gaskartusche mit verdichtetem, nicht entflammbarem und nicht toxischem Druckgas (Unterklasse 2.2) enthält

    - Kann mit einem eingebauten pyrotech-nischen Auslösemechanismus, der nicht mehr als 200mg Netto (nach Unterklasse  1.4S.) enthält, ausgerüstet sein 

    - Sicher verpackt ohne Möglichkeit auf unbeabsichtigte Auslösung  

    - Airbags innerhalb der Rucksäcke müssen mit Druckentlastungsventilen ausgestattet sein 

    *Anmerkung: Vorzeitige Anmeldung notwendig (mind. sieben Arbeitstage)

    Erlaubt

    Erlaubt

    Genehmigung erforderlich

    *siehe Anmerkung

    Gaskartuschen, klein, mit nicht entzündbarem Gas, die Kohlenstoffdioxid oder ein anderes geeignetes Gas der Unterklasse 2.2 enthalten

    - Höchstens zwei (2) kleine Gaskartuschen eingesetzt in ein selbstaufblasendes Rettungsmittel, wie Schwimm- oder Rettungsweste

    - Nicht mehr als ein (1) Rettungsmittel pro Passagier und bis zu zwei (2) kleine Ersatz-Kartuschen pro Person  

    - Für andere Geräte nicht mehr als vier (4) Kartuschen mit einem Fassungsvermögen von höchstens 50ml

    Erlaubt

    Erlaubt

    Genehmigung erforderlich


    Gasflaschen (Zylinder) mit nicht entzündbarem, nicht giftigem Gas, die für die Betätigung künstlicher Gliedmassen getragen werden

    - Ersatzflaschen in ähnlicher Größe, um einen angemessenen Vorrat für die Dauer der Reise sicherzustellen

    Erlaubt

    Erlaubt

    Keine Genehmigung erforderlich

    Lockenstäbe, die Kohlenwasserstoffgas enthalten, einer (1) pro Passagier oder Besatzungsmitglied

    - Schutzkappe über dem Heizelement oder das Gerät in der Hitzschutzhülle verstaut


    *Anmerkung: 

    - Gasnachfüllpatronen sind verboten

    - Gebrauch ist an Bord nicht erlaubt

    Erlaubt

    *siehe Anmerkung

    Erlaubt

    *siehe Anmerkung

    Keine Genehmigung erforderlich

    Kosmetische oder medizinische Artikel, einschliesslich Druckgaspackungen (Aerosolen), die nicht radioaktiv sind

    - Haarspray, Parfüms, Kölnischwasser und alkoholhaltige Medikamente 

    - Druckgasverpackungen, nicht entzündbar, nicht giftig und ohne Neben-gefahr (Unterklasse 2.2) für Sportzwecke oder Heimgebrauch

    Die gesamte Nettomenge (nicht entzünd-bar, nicht giftig) aller Artikel darf höchstens 2Kg oder 2L betragen 

    - Die Nettomenge (nicht entzündbar, nicht giftig) jedes einzelnen Artikels darf höchstens 0.5Kg oder 0.5L betragen 


    Die Ventile von Druckgaspackungen müssen durch Schutzkappen oder andere geeignete Mittel geschützt sein, um eine

    unbeabsichtigte Freisetzung des Inhalts zu verhindern.

    Erlaubt

    Erlaubt

    Keine Genehmigung erforderlich

     

    BATTERIEN UND BATTERIEBETRIEBENE GERÄTE

    GEFAHRENGUT

    IM FREIGEPÄCK

    IM HANDGEPÄCK

    GENEHMIGUNG DURCH THAI Erforderlich

    Lithium-Batterien für tragbare elektronische Geräte (PED), die Lithium-Ionen oder Lithium-Metall-Zellen oder -Batterien enthalten, einschliesslich Medizinprodukte wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC)*, Unterhaltungs- und Haushaltelektronik, wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablet PCs oder Geräte, die eine Lithium-Batterie und nicht eine Lithium-Knopfzelle enthalten, wenn sie von Passagieren oder der Besatzung zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. 

    - Lithium-Metall-Batterien dürfen den Lithium-Metall-Gehalt von 2g nicht überschreiten (PED)

    - Lithium-Ionen-Batterien dürfen eine Nennenergie in Wattstunden von höchstens 100Wh (20'000 mAh) haben


    - Geräte im aufgegebenen Freigepäck müssen komplett ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein. 

    - Bei Gepäckstücken, die mit Lithium-Batterien (Ausnahme Knopfzellen) ausgerüstet sind, muss die Batterie entnehmbar sein. Die Batterie muss separat im Handgepäck mitgeführt werden.

    Anmerkung: 

    - max. 15 tragbare elektronische Geräte (PED) pro Person


    *Das POC-Modell muss eines der folgenden Annahmekriterien erfüllen:

    1. POC-Herstelleretikett ist mit der folgenden Aussage in roter Schrift gekennzeichnet: "Der Hersteller dieses POC hat festgestellt, dass dieses Gerät allen geltenden FAA-Abnahmekriterien für die Beförderung von POC und die Verwendung an Bord des Flugzeugs entspricht"
    2. D
    as POC-Modell wurde in der FAA SFAR 106 genehmigt.

    Weitere Informationen finden Sie unter Acceptance Criteria for Portable Oxygen Concentrators (EN).

    Erlaubt

    *siehe Anmerkung

    Erlaubt

    *siehe Anmerkung

    Keine Genehmigung erforderlich

    Lithium-Batterien, als Ersatz bzw. lose mit einer Nennenergie in Wattstunden von mehr als 100Wh aber höchstens 160Wh für tragbare elektronische Unterhaltungsgeräte  und für tragbare medizinische eletrkonische Geräte (PMED). Oder solche mit einem Lithium-Metall-Gehalt von mehr als 2g aber höchstens 8g, die nur für PMED erlaubt.

    - Höchstens zwei (2) Ersatzbatterien individuell gegen Kurzschluss gesichert

    Nicht erlaubt

    Erlaubt

    Genehmigung erforderlich


    Tragbare elektronische Geräte, die auslaufsichere Batterien enthalten

    - Die Batterien müssen A67 der IATA-Regelung entsprechen und höchstens 12V und max. 100Wh (20’000mAh) haben. 

    - Höchstens 2 Ersatz-Batterien pro Person

    Erlaubt

    Erlaubt

    Keine Genehmigung erforderlich

    Mit Lithium-Batterien betriebene elektronische Geräte 

    Für Lithium-Ionen Batterien in diesen tragbaren (einschliesslich medizinischen) elektronischen Geräten gilt eine Nennenergie in Wattstunden von mehr als 100Wh (20’000mAh) aber höchstens 160Wh (32’000mAh) 


    Nur für tragbare medizinische elektronische Geräte mit Lithium-Metall-Batterien ist ein Lithium-Metall-Gehalt von mehr als 2g aber höchstens 8g erlaubt.

    - Geräte müssen komplett ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein

    Erlaubt

    Erlaubt

    Genehmigung erforderlich

    Sicherheitstaschen, Geldbehälter oder Aktenkoffer mit Lithiumbatterien oder pyrotechnischen Einrichtungen usw., die gefährliche Güter wie Lithium-Batterien und/oder pyrotechnische Stoffe enthalten

    Verboten

    Brennstoffzellen-Systeme, die Brennstoff enthalten, zum Betreiben tragbarer elektronischer Geräte wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops oder Videokameras

    Nicht erlaubt

    Erlaubt

    Keine Genehmigung erforderlich

    Brennstoffzellen-Kartuschen, als Ersatz für tragbare elektronische Geräte

    Erlaubt

    Erlaubt

    Keine Genehmigung erforderlich

    Powerbank für den persönlichen Gebrauch 

    - Max. 20 Stück pro Person mit einer  Nennenergie von weniger als 100Wh (20'000mAh) pro Gerät 


    *Anmerkung: 

    - Höchstens zwei (2) Stück pro Person für Geräte mit einer Nennenergie von 100-160Wh (20'000-32’000mAh) - Authorisation der THAI notwendig  

    - Geräte über 160Wh (32'000 mAh) verboten

    Nicht erlaubt

    Erlaubt

    *siehe Anmerkung

    Keine Genehmigung erforderlich

    *siehe Anmerkung


     

    WAFFEN UND MUNITION

    GEFAHRENGUT

    IM FREIGEPÄCK

    IM HANDGEPÄCK

    GENEHMIGUNG DURCH THAI Erforderlich

    Munition für Sportgewehre (sicher verpackt) nach IATA Unterklasse 1.4S, UN 0012 oder UN 0014)

     

    - Weniger als 5kg pro Person, nur für den Eigenbedarf (Materialzugabe für weitere Personen nicht erlaubt) 

    - Zusätzliche Genehmigung durch das zuständige Flughafenpersonal in Übereinstimmung mit der Verordnung der Zivilluftfahrtbehörde von Thailand für den Transport von Feuerwaffen und Munition B.E 2361 für alle Boarding-Stationen innerhalb Thailands

    Erlaubt

    Nicht erlaubt

    Genehmigung erforderlich

    Elektroschock-Waffen (z.B Taser), die gefährliche Güter, die explosive Stoffe oder verdichtete Gase, Lithium-Batterien, Akkus oder andere Zündstoffe enthalten

    Verboten

    Selbstverteidigungsgeräte wie Muskat- und Pfefferspray, Tränengase oder andere reizende oder handlungsunfähig machende Stoffe

    Verboten

     

    WISSENSCHAFTLICHES

    GEFAHRENGUT

    IM FREIGEPÄCK

    IM HANDGEPÄCK

    GENEHMIGUNG DURCH THAI Erforderlich

    Permeationsröhrchen/Permeationzellen 

    - Müssen der IATA-Regelung A41 entsprechen 

    Erlaubt

    Nicht erlaubt

    Keine Genehmigung erforderlich

    Geräte zur Überwachung chemischer Kampfstoffe, wenn von Mitarbeitern der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) bei Dienstreisen migeführt


    *Anmerkung: Vorzeitige Anmeldung in Ihrem THAI Büro zwingend (mind. 7 Arbeitstage)

    Erlaubt

    Erlaubt

    Genehmigung erforderlich

    *siehe Anmerkung

    Nichtinfektiöse Proben, die mit kleinen Mengen entzündlicher Flüssigkeiten verpackt sind 

    - Müssen der IATA-Regelung A180 entsprechen

    Erlaubt

    Erlaubt

    Keine Genehmigung erforderlich

     

    E-ZIGARETTEN / FEUERZEUG

    GEFAHRENGUT

    IM FREIGEPÄCK

    IM HANDGEPÄCK

    GENEHMIGUNG DURCH THAI Erforderlich

    E-Zigaretten (inkl. E-Zigarren, E-Tabakpfeifen oder andere persönliche Inhalationsgeräte, die Batterien enthalten:

    - Batterien müssen separat und sicher verpackt, vor einer unbeabsichtigte Inbetriebnahme geschützt werden

    - Die Gesamtstückzahl wird kombiniert mit anderen elektronischen Geräten und ist auf 15 Geräte pro Person limitiert

    - der Gebrauch oder das Aufladen ist an Board nicht erlaubt  


    *Anmerkung: Die Einfuhr von Verdampfern und ähnlichen Produkten nach Thailand ist verboten.

    Nicht erlaubt

    Erlaubt

    *siehe Anmerkung

    Keine Genehmigung erforderlich

    Sicherheitsstreichhölzer (eine kleine Schachtel oder ein Briefchen) oder ein kleines Feuerzeug für Zigaretten, welches verflüssigtes Gas und keinen anderen nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff enthält (für den persönlichen Gebrauch)


    *Anmerkung: 

    - Nur wenn am Körper mitgeführt 

    - «Strike Anywhere»-Streichhölzer, “Blue Flam”-Feuerzeuge, Zigarrenanzünder oder mit Lithium-Batterie betriebene Feuerzeuge sowie Feuerzeugbenzin oder Feuerzeug-Nachfüllpatronen sind verboten. 

    - Bitte beachten Sie auch die Regeln des jeweiligen Flughafens

    Nicht erlaubt

    Erlaubt

    *siehe Anmerkung

    Keine Genehmigung erforderlich

     

    MEDIZINISCHE ARTIKEL

    GEFAHRENGUT

    IM FREIGEPÄCK

    IM HANDGEPÄCK

    GENEHMIGUNG DURCH THAI Erforderlich

    Sauerstoffgeneratoren- oder Flaschen, flüssiger Sauerstoff für medizinische Zwecke 

    - THAI stellt medizinische Sauerstoffgeräte an Board zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung an ein THAI Büro

    Verboten

    Radioisotope enthaltender Herzschrittmacher oder andere medizinische Geräte, auch solche, die mit Lithium-Batterien betrieben sind, die in eine Person eingepflanzt oder ausserhalb der Person angebracht sind. Oder Radiopharmazeutika, die sich, im Rahmen medizinischer Behandlung, im Körper einer Person befindet

    Nicht erlaubt

    Erlaubt

    Keine Genehmigung erforderlich


    Thermometer, medizinisch oder klinisch

    font-size: 14px;

    - Max. eines (1) pro Person, wenn in der Schutzhülle mitgeführt

    Erlaubt

    Nicht erlaubt

    Keine Genehmigung erforderlich

    Thermometer oder Barometer, das Quecksilber enthält, das ein Vertreter eines staatlichen Wetterbüros oder einer ähnlichen offiziellen Behörde mitführt

    Nicht erlaubt

    Erlaubt

    Genehmigung erforderlich

     

    WEITERES

    GEFAHRENGUT

    IM FREIGEPÄCK

    IM HANDGEPÄCK

    GENEHMIGUNG DURCH THAI Erforderlich

    Gaskocher (Campingkocher) und Brennstoffbehälter (zwingend ungebraucht) ohne entzündbarer, flüssiger Brennstoff 

    *Anmerkung: Behälter die bereits mit Brennstoff in Berührung gekommen sind, können nicht transportiert werden

    Erlaubt

    Nicht erlaubt

    Genehmigung erforderlich

    *siehe Anmerkung

    Trockeneis (Kohlendioxid, fest) mit einer Höchstmenge 2,5 kg pro Person als Verwendung für den Erhalt leichtverderblicher Waren oder Medikamenten nach folgenden Regeln: 

    - Behälter lässt eine Freisetzung von gasfrömigem Kohlendioxid zu 

    - Freigepäck muss mit “dry ice” oder “carbon dioxide, solid” und mit dem Nettogewicht an Trockeneis beschriftet werden

    Erlaubt

    Erlaubt

    Genehmigung erforderlich


     

    Hinweis:

    - Die Einschränkungen bzw. Beschränkungen unterliegen den örtlichen und Flughafenbestimmungen.

    - „Genehmigung durch THAI erforderlich“ bedeutet, dass der Passagier die Genehmigung von THAI benötigt, bevor der Passagier die Gegenstände an Bord des Flugzeugs bringt.

    - Alle Gefahrgutvorschriften basieren auf den Bestimmungen der IATA und können in der folgenden PDF-Datei heruntergeladen werden: IATA Gefahrgutvorschriften