Passagiere können gemäß den Bedingungen und Bestimmungen von THAI kostenloses Gepäck mitnehmen.
Beförderungsklasse | Maximales Gewicht aller Teile |
---|---|
Royal Silk Class | 40 Kg |
Economy Plus | 35 Kg |
Economy Class | 20 - 30 Kg* |
Baby ohne eigenen Sitzplatzanspruch | 10 Kg |
ROP Silberkarteninhaber (nur auf von THAI durchgeführten Flügen) |
10 Kg zusätzlich |
ROP & Star Alliance Goldkarteninhaber (nur auf von THAI durchgeführten Flügen) |
20 Kg zusätzlich |
Royal Orchid Platinum Mitglied (nur auf von THAI durchgeführten Flügen) |
30 Kg zusätzlich |
Beförderungsklasse | Maximales Gewicht aller Teile |
---|---|
Royal First Class | 50 Kg |
Royal Silk Class | 40 Kg |
Economy Class | 20 - 35 kg (44-77 pounds)* |
Baby ohne eigenen Sitzplatzanspruch | 10 Kg |
ROP Silberkarteninhaber (nur auf von THAI durchgeführten Flügen) |
10 kg zusätzlich |
ROP & Star Alliance Goldkarteninhaber (nur auf von THAI durchgeführten Flügen) |
20 Kg zusätzlich |
Royal Orchid Platinum Mitglied (nur auf von THAI durchgeführten Flügen) |
30 Kg zusätzlich |
Anmerkung:
1. Wird ein Fluggast unfreiwillig in eine niedrigere Beförderungsklasse akzeptiert, so ist die Freigepäckmenge der höheren Klasse anzuwenden, auch wenn die Erstattung des Flugpreisunterschieds erfolgt.
2. Bei durchgehenden Reisen mit kombinierten Beförderungsklassen, bei denen der Passagier teilweise in der F-Klasse und teilweise in der C-, U- oder Y-Klasse reist, gilt für jeden Abschnitt der Reise die Freigepäckmenge, die für die Beförderungsklasse gilt, für die der Tarif bezahlt wurde. Reist ein Passagier und hat den Tarif für die F-Klasse bezahlt, mit der C-, U- oder Y-Klasse, so gilt die Freigepäckmenge der F-Klasse.
3. Ein zusammenklappbarer Kinderwagen kann ohne Aufpreis als aufgegebenes Gepäck (im Gepäckraum) mitgeführt werden.
Wenn Ihre Reise mit mehreren Fluggesellschaften durchgeführt wird, beachten Sie bitte, dass die Gepäckbestimmungen variieren können. Bei Code-Share-Flügen, bestimmt die Fluggesellschaft, die als Marketing-Carrier auftritt, die Gepäckbestimmungen. In einigen Fällen gelten für Ihre Reise die Gepäckbestimmungen unserer Partnerfluggesellschaften. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihr Reisebüro oder an unser Ticket-/Reservierungsbüro.
Alle Passagiere dürfen ein Gepäckstück mit einer maximalen Länge von 56 cm, einer Breite von 45 cm und einer Dicke von 25 cm mit sich führen. Diese Maße schließen Räder, Griffe und Seitentaschen ein. Das Gesamtgewicht des Handgepäcks darf sieben Kilogramm nicht überschreiten. Das Gepäck muss in den Ablagefächern oder unter dem Vordersitz verstaut werden.
Zusätzlich zum aufgegebenen Gepäck dürfen Star Alliance Gold Status Kunden, die in der Business oder First Class reisen und eine Reise mit zwei oder mehr Star Alliance Fluggesellschaften antreten, zwei Handgepäckstücke mitnehmen (sofern die Beschränkungen des Flugzeugs und die örtlichen Bestimmungen dies zulassen).
Fluggäste können die folgenden Gegenstände zusätzlich kostenlos mitnehmen:
Abgesehen von der von THAI im Flugzeug installierten oder gelieferten Ausrüstung dürfen Passagiere eigene Geräte/Reisehelfer wie persönliche Luftreiniger/Ionisatoren, Sitzneigungsverhinderer, Knieschützer, Bordbetten wie z.B. Bed Box, Jet Kids, Fly Baby, Beinstützen, Hängematten, Babyschlafsäcke oder ähnliche Geräte nicht an Bord verwenden:
Alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele im Handgepäck müssen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml transportiert werden.
Im Interesse der Sicherheit darf jeder Fluggast ein Handgepäckstück mitnehmen, das nicht schwerer als 7 kg ist und ordnungsgemäß in einem geschlossenen Gepäckfach verstaut wird da beim Anheben eines übergroßen/überschweren Handgepäcks, um es in einem Gepäckfach zu verstauen, Fluggäste Muskelschmerzen erleiden können. Bei Turbulenzen kann übergroßes/überschweres Gepäck auf Sie oder andere Fluggäste fallen und Verletzungen verursachen. Im Notfall kann es auch die Notausgänge blockieren und eine Gefahr darstellen.
Bitte beachten Sie, dass zusätzliches Reisegepäck nur für normale Gepäckstücke erworben werden kann. Maximal können Sie 50 Kg zusätzliches Reisegepäck, bis spätestens 24 Stunden vor geplantem Abflug, erwerben.
Buchen Sie das zusätzliche Reisegepäck online hier!
Ausnahmen für Sport- und Sondergepäck finden sie hier.
Für die Berechnung von Übergepäck auf reinen innerthailändischen Flügen der Thai Airways mit 3 stelliger Flugnummer durchgeführt werden gelten folgende Gebühren in Thai Baht pro Kg und Strecke:
Es gelten die folgenden pauschalen Übergepäckraten (pro Kilogramm in USD):
Wir möchten, dass Sie auch auf Ihren Reisen Ihren Sport ausüben können. Deswegen bietet Thai Airways spezielle Übergepäck-Tarife für Sportgepäck an. Aufgrund begrenzter Kapazitäten und abweichender Regelungen bei Partnerairlines können wir für Ihre Buchung die Akzeptanz von Sonder- bzw. Übergepäck nicht in jedem Falle garantieren. Daher empfehlen wir Ihnen, unter +49 (0)69 - 92 874 444 prüfen zu lassen, ob der gewünschte Service für die von Ihnen ausgewählten Flügen bestätigt werden kann. Bitte nehmen Sie möglichst innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Buchung die Anmeldung Ihres Sonder- bzw. Übergepäcks unter der gleichen Rufnummer vor.
Im Allgemeinen wird Sportgepäck wie alle anderen Gepäckstücke behandelt. Demnach ist das meiste Sportgepäck in den Freigepäckgrenze enthalten, wenn die jeweiligen Begrenzungen nicht überschritten werden
Hinweis: Dies gilt ausschließlich für Thai Airways Flüge, die von THAI durchgeführt werden.
Sondergepäck | Anrechnung in Freigepäckgrenze | Pauschalpreis für Flüge/Reisen innerhalb Asiens sowie zwischen Asien und Australien/Neuseeland v.v. (wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird)* | Pauschalpreis für Flüge/Reisen ab Europa nach Asien, Australien/Neuseeland (wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird)* | Anmerkung |
Fahrrad# ** | Ja | USD 100 | USD 150 | Ein reguläres Fahrrad (nur einsitzig, kein Motor/kein E-bike) oder ein Einrad** # Es kann maximal ein Fahrrad pro Passagier in die Freigepäckgrenze bzw. zum Pauschalpreis befördert werden. Jedes weitere Fahrrad muss zur normalen Übergepäckrate abgerchnet werden. |
Bowling | Ja | USD 100 | USD 150 | Eine Bowlingtasche, eine Bowling Kugel, ein Paar Schuhe |
Angeln | Ja | USD 100 | USD 150 | Eine Köderbox oder ein Brotbeutel oder ein Angelkorb. eine Tasche oder eine Box, eine Rute |
Golf # | JA | USD 100 | USD 150 | Eiine Golftasche inklusive Golfschläger, Bällen und einem Paar Golfschuhe bis maximal 15Kg Gesamtgewicht. # Es kann maximal eine Golftasche pro Passagier in die Freigepäckgrenze bzw. zum Pauschalpreis befördert werden. |
Ski/Wasserski | Ja | USD 100 | USD 150 | Ein Paar Ski mit Skistöcken und Skischuhen oder ein Snowboard mit einem Paar Schuhen bzw. ein Paar Wasserski oder Slalom Wasserski |
Ein Board, welches für verschiedene Sportarten genutzt werden kann | Nein | USD 100 | USD 150 |
Maximal 1 Board/Gepäckstück pro Person:
|
Tauchen | Ja | USD 100 | USD 150 | Eine Tauchmaske, Schnorchel, Flossen, Neoprenanzug, BCD -Jacke, Atemregler, eine leere Sauerstoffflasche, eine Batterie für eine Lampe (aus Lampe entfernt und vor Kurzschluss geschützt). |
tragbares Musikinstrument |
Ja | USD 100 | USD 150 | Nur anwendbar bis zu einer Länge von 1m |
Tiere (als aufgegebenes Gepäck - AVIH) | Nein | USD 100 | USD 150 |
Folgende Pauschalpreise fallen abhängig vom Gewicht des Tieres inkl. des Containers an: Eine Beförderung in der Kabine ist generell nicht möglich! |
andere Sportausrüstung | Ja | Wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, fällt der oben gennante Pauschalpreis an (ausgenommen sind z.B. Kanu/Kayak) | ||
Sport- und Jagdwaffen mit Munition | Bitte setzen Sie sich mit dem nächsten THAI Airways Büro in Verbindung! |
* Die oben genannten Pauschalpreise gelten für Reiseabschnitte, die ohne Unterbrechung/Aufenthalt bis zum Zielflughafen durchgeführt werden. Sollte die Reise z.B. in Bangkok unterbrochen werden, fallen die jeweils gültigen Pauschalpreise pro Reiseabschnitt/Region (siehe oben) an.
** Allgemeine Bestimmungen für die Beförderung des Fahrrades im Flugzeug sind: lose Teile vom Fahrrad entfernen, Luft aus den Reifen herauslassen, Pedale abschrauben, Lenker quer stellen. Das Fahrrad muß dann, in einem transportsicheren/transportgerechten Fahrradkoffer, -tasche oder -karton verpackt, aufgegeben werden.
Bitte melden Sie Ihr Sportgepäck unter der Reservierungshotline an und begleichen den anfallenden Preis am Thai Airways Schalter am Flughafen.
Für alle weitere Auskünfte steht Ihnen die Reservierungsabteilung gerne zur Verfügung, Tel. +49 (0)69 - 92 874 444
Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderung!
Allgemeine Information
Auswahl von Interline-Gepäck
Im Allgemeinen gilt für die Mitglieder der IATA-Fluggesellschaften (einschließlich THAI) eine gemeinsame Gepäckregelung, die IATA-Resolution 302. Die Resolution regelt, welche Fluggesellschaft die Gepäckbestimmungen anwendet, wenn Ihre Reise und/oder das aufgegebene Gepäck aus zwei oder mehr Fluggesellschaften besteht (Interline-Gepäckbestimmung). Die IATA-Resolution 302 wird in Übereinstimmung mit den Bereichen der IATA-Verkehrskonferenz berücksichtigt.
Um die Anpassung von Tarifen, Gebühren und anderen Abgaben zu erleichtern, hat die IATA die Welt in drei Hauptgebiete unterteilt. Diese Gebiete werden als Area1, Area2 und Area3 bezeichnet. Sie werden regelmäßig bei der Auslegung der Tarifbestimmungen und der Berechnung der internationalen Flugpreise verwendet. Die Fluggesellschaften bezeichnen diese Gebiete manchmal als TC (Tariff Conference), TC1 (für Area1), TC2 (für Area2) und TC3 (für Area3).
Unter jedem Gebiet gibt es kleinere "Untergebiete" oder "Regionen", die im Zusammenhang mit der IATA eine andere Bedeutung haben können als die, die der geografische Begriff im Allgemeinen impliziert.
Gebiet 1 besteht aus der gesamten westlichen Hemisphäre.
Gebiet 2 ist Europa, der Nahe Osten und Afrika.
Gebiet 3 besteht aus ganz Asien und den benachbarten Inseln (mit Ausnahme des in TC2 enthaltenen Teils); Australien, Neuseeland und den benachbarten Inseln sowie den Pazifischen Inseln (mit Ausnahme der in TC1 enthaltenen Inseln).
Bestimmung der Gepäckregel der Fluggesellschaft entsprechend dem aufgegebenen Teil Ihres Gepäcks
Anemerkung
Seit 01. Oktober 2014, wenn Ihre Reise einen so genannten Code-Sharing-Flug beinhaltete, bestimmt die Fluggesellschaft, die als Marketing Carrier des aufgegebenen Gepäcks auftritt, die Gepäckregel, es sei denn, die Fluggesellschaft veröffentlicht eine Regel, die besagt, dass sie der Operating Carrier sein wird.
Link zur Website der Interline-Partner mit den Gepäckbestimmungen (in englischer Sprache)
Anemrkung:
Gefährliche Güter oder Gefahrstoffe (HAZMAT) sind Gegenstände, Artikel oder Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, das Eigentum oder die Umwelt darstellen können und wie folgt klassifiziert werden:
Anmerkung:
Beschränkungen und Einschränkungen sind abhängig von den örtlichen und Flughafenbestimmungen.
"Erforderlich" bedeutet, dass der Passagier eine Genehmigung von THAI benötigt, bevor er seine Gegenstände an Bord des Flugzeugs bringen ka
Alkohol | Anfang der Seite |
Alkoholisches Getränke - In Einzelhandelsverpackungen enthalten. - Mit einem Alkoholgehalt von mehr als 24%, aber nicht mehr als 70% vol. - Nicht mehr als 5 L in Gefäßen. - Eine Netto-Gesamtmenge pro Person von 5 l. - Darf die örtlichen Zollbeschränkungen nicht überschreiten.* |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig* Handgepäck: Zulässig* |
Waffen, Munition, Sprengstoffe | Anfang der Seite |
Elektroschock-Waffen Elektroschockwaffen (z. B. Taser), die gefährliche Güter wie Sprengstoffe, komprimierte Gase, Lithiumbatterien usw. enthalten, sind im Handgepäck, im aufgegebenen Gepäck oder an der Person verboten. |
Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN Handgepäck: VERBOTEN |
Feuerwerkskörper und Wunderkerze Alle Feuerwerkskörper und Wunderkerzen, die Explosivstoffe enthalten, sind verboten |
Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN Handgepäck: VERBOTEN |
Neutralisierende Stoffe/Geräte Betäubungsmittel wie Reizgas, Pfefferspray usw., die einen reizenden oder kampfunfähig machenden Stoff enthalten, sind am Körper, im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck verboten. |
Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN Handgepäck: VERBOTEN |
Munition für Sportzwecke, sicher verpackt (nur in Div. 1.4S, UN 0012 oder UN 0014) - Nicht mehr als 5 kg Bruttogewicht pro Person, für den eigenen Gebrauch. - Freigepäck für mehr als eine Person darf nicht in einem oder mehreren Paketen zusammengefasst werden. - Gemäß der Bekanntmachung der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde über die Beförderung von Schusswaffen und Munition B.E. 2561 ist für alle Boarding-Stationen in Thailand eine zusätzliche Genehmigung der Flughafenbeamten erforderlich. https://bit.ly/2SbO65s |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: VERBOTEN |
Medizinische Artikel | Anfang der Seite |
Nicht-radioaktive medizinische oder nicht-radioaktive Toilettenartikel -Die Nettogesamtmenge der nicht radioaktiven Arznei- und Körperpflegemittel sowie der nicht entzündbaren, nicht giftigen Aerosole der Unterklasse 2.2 darf 2 kg oder 2 l nicht überschreiten. - Die Nettomenge jedes einzelnen Artikels darf 0,5 kg oder 0,5 l nicht überschreiten. - Die Ablassventile von Druckgaspackungen müssen durch eine Kappe oder andere geeignete Mittel geschützt sein, um ein unbeabsichtigtes Freisetzen des Inhalts zu verhindern. |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: Zulässig |
Flaschen mit Sauerstoff oder gasförmiger Luft Sauerstoff oder Luft Sauerstoff oder Luft, gasförmig, Gasflaschen und Flüssigsauerstoffsystem für medizinische Zwecke. Hinweis: Die leeren Tauchflaschen unterliegen nicht dieser Beschränkung. |
Passagiere, die zusätzlichen Sauerstoff benötigen, wenden sich bitte an das Reservierungsbüro oder das THAI Contact |
Nicht infektiös verpackt mit kleinen Mengen entzündbarer Flüssigkeit und müssen der IATA DGR Sonderbestimmung A180 entsprechen |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: VERBOTEN |
Isolierte Verpackungen mit gekühltem Flüssigstickstoff (Trockenversender) - Vollständig absorbiert in einem porösen Material. - Enthält nur nicht gefährliche Güter. |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: Zulässig |
Medizinisches Fieberthermometer oder Fieberthermometer - Eine (1) pro Person für den persönlichen Gebrauch. - In der Schutzhülle. |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: VERBOTEN |
Batterien & Ersatzbatterien/ Powerbank | Anfang der Seite |
Streichhölzer, Sicherheit (ein kleines Päckchen) oder ein kleines Feuerzeug - Es enthält keinen nicht absorbierten Flüssigbrennstoff, ausgenommen Flüssiggas, - die zur Verwendung durch eine Einzelperson bestimmt sind - Wenn es am Körper getragen wird. - Feuerzeugbenzin und Feuerzeugnachfüllungen sind weder am Körper noch im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck erlaubt. "Strike anywhere"-Streichhölzer, "Blue flame"- oder "Cigar"-Feuerzeuge oder Feuerzeuge, die mit einer Lithiumbatterie betrieben werden und keine Sicherheitskappe oder Schutzvorrichtung gegen unbeabsichtigtes Einschalten haben. |
Aufgegebenes Gepäck: Mitführen am Körper erlaubt Handgepäck: Mitführen am Körper erlaubt |
Batterien, Ersatz-/lose Batterien, einschließlich Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien für tragbare elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden: - Bei Lithium-Metall-Batterien darf der Lithium-Metall-Gehalt 2 g nicht überschreiten, bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Wattstundenzahl 100 Wh nicht überschreiten. - Gegenstände, die in erster Linie als Stromquelle dienen, z.B. Power Banks, gelten als Ersatzbatterien. - Diese Batterien müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern. - Jede Person darf maximal 20 Ersatzbatterien mitführen. Anmerkung: 1) Die Gesamtmenge der Ersatzbatterien oder Powerbanks mit einer Kapazität von nicht mehr als 100 Wh. und derjenigen mit einer Kapazität von mehr als 100 bis 160 Wh. darf 20 Stück nicht überschreiten. * Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (v) **Batterien unbestimmten Typs und/oder mit unbestimmter Wattstundenzahl sowie beschädigte oder zurückgerufene Batterien, auch wenn sie sich in einem Gerät befinden, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck verboten. |
Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN Handgepäck: Zulässig*/** |
Elektrische Gegenstände im Gepäck / Smart Baggage - Nicht herausnehmbare Batterien. Die Batterien dürfen nicht mehr als 0,3 g Lithium-Metall oder bei Lithium-Ionen nicht mehr als 2,7 Wh enthalten. - Herausnehmbare Batterien. Die Batterien müssen entfernt werden, wenn das Gepäck aufgegeben werden soll. Die entfernten Batterien müssen in der Kabine mitgeführt werden. - Gepäck mit eingebauten Lithium-Batterien (Smart Baggage), nicht herausnehmbare Batterien mit mehr als 0,3 g Lithium-Metall oder 2,7 Wh oder Lithium-Batterien mit nicht identifiziertem Inhalt/Leistung, die im Gepäck eingebaut sind, sind nicht erlaubt. Handgepäck - Alle Batterien müssen vor dem Einchecken und Einsteigen entfernt werden. - Das Gepäck muss den Bestimmungen für Handgepäck entsprechen. Aufzugebendes Gepäck - Lithium-Ionen-Batterien müssen aus dem Handgepäck entfernt und in die Kabine gebracht werden. Dann kann das Gepäck als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden. - Erfüllt das Smart Baggage nicht die Sicherheitsanforderungen, wird es beim Check-in zurückgewiesen. *** Selbstbalancierende persönliche Elektrokleinstfahrzeuge oder andere ähnliche Geräte sind in jedem Fall untersagt (z.B. Sagways). Sie dürfen weder als aufgegebenes Gepäck noch als Handgepäck mitgenommen werden. *** |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* |
Lithiumbatterien, Ersatz-/Losebatterien mit einer Nennleistung von mehr als 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh oder mit einem Lithiummetallgehalt von mehr als 2 g - für Geräte der Unterhaltungselektronik - Ein Lithium-Metall-Gehalt von nicht mehr als 8 g nur für PMED. - Maximal zwei (2) Ersatzbatterien im Handgepäck. - Diese Batterien müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern. Anmerkung: Die Gesamtmenge der Ersatzbatterien oder Powerbanks mit einer Kapazität von nicht mehr als 100 Wh. (Punkt 5.) und solche mit einer Kapazität von mehr als 100 bis 160 Wh. (Punkt 21.) darf 20 Stück nicht überschreiten. * Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (v) |
Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN Handgepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* |
Lithium-Batterien: Tragbare elektronische Geräte (PED), die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten Lithium-Batterien: Tragbare elektronische Geräte (PED), die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten einschließlich medizinischer Geräte wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC)* und Unterhaltungselektronik wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, wenn sie von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden: - Bei Lithium-Metall-Batterien darf der Lithium-Metall-Gehalt 2 g nicht überschreiten, bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Wattstundenzahl 100 Wh nicht überschreiten. - Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein. - Pro Person sind maximal 15 PED erlaubt. - Bei Gepäckstücken, die mit einer Lithium-Batterie ausgestattet sind, ausgenommen Lithium-Knopfzellen, muss die Batterie herausnehmbar sein. Wenn sie als aufgegebenes Gepäck angeboten wird, muss die Batterie entfernt und in der Kabine mitgeführt werden. Anmerkung: Das POC-Modell muss eines der folgenden Annahmekriterien erfüllen: 1. der POC trägt ein Herstelleretikett mit der folgenden Erklärung in roter Schrift: "Der Hersteller dieses POC hat festgestellt, dass dieses Gerät allen anwendbaren FAA-Akzeptanzkriterien für die Beförderung und Verwendung von POC an Bord des Flugzeugs entspricht"; oder 2. das POC-Modell, das zuvor in FAA SFAR 106 genehmigt wurde. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://www.faa.gov/about/initiatives/cabin_safety/portable_oxygen/ |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: Zulässig |
Lithium-Batterien: Sicherheitstechnische Geräte Ausrüstungen, die Lithiumbatterien enthalten, können nur mit vorheriger Zustimmung von THAI angenommen werden. |
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* Handgepäck: VERBOTEN |
E - Zigaretten (einschließlich E-Zigarren, E-Pfeifen und andere persönliche Verdampfer), die Batterien enthalten, müssen einzeln geschützt werden, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern. - Verdampfer und ähnliche Produkte dürfen nicht in das Königreich Thailand eingeführt werden. https://bit.ly/2SeheJU - Die Mengenbegrenzung muss mit anderen tragbaren elektronischen Geräten (PED) kombiniert werden; jede Person darf maximal 15 PED mit sich führen. |
Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN Handgepäck: Zulässig |
Elektronische Geräte mit Lithium-Batterie-Betrieb Lithium-Ionen-Batterien für tragbare und medizinische elektronische Geräte: - Eine Wattstundenzahl von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh. - Nur für tragbare medizinische elektronische Geräte: Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithium-Metall-Gehalt von mehr als 2 g, aber nicht mehr als 8 g. - Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein. * Wattstunden (wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (v) |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: Zulässig |
Permeationsgeräte, muss die IATA DGR Sonderbestimmung A41 erfüllen. |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: VERBOTEN |
Tragbare elektronische Geräte mit nicht auslaufenden Batterien - Die Batterien müssen der Norm A67 entsprechen und dürfen nicht mehr als 12 V und nicht mehr als 100 Wh haben. - Es dürfen maximal 2 Ersatzbatterien mitgeführt werden. |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: Zulässig |
Powerbanks - Unter oder entsprechend 100 Wh nur für den persönlichen Gebrauch. maximal 20 pro Passagier; - Über 100 bis 160 Wh maximal 2 pro Passagier und mit Genehmigung der Fluggesellschaft*; - Über 160 Wh ist verboten** * Wattstunden (wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (v) |
Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN Handgepäck: Zulässig*/** |
Radioisotopische Herzschrittmacher :oder andere Geräte - Stromversorgung durch Lithium-Batterien. - In eine Person implantiert oder extern angebracht. |
Aufgegebenes Gepäck: Mitführen am Körper erlaubt Handgepäck: Mitführen am Körper erlaubt |
Beschädigte oder zurückgerufene Batterien, auch wenn sie sich in einem Gerät befinden. | Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN Handgepäck: VERBOTEN |
Kartuschen, Flaschen, Aerosole für Druckluft |
Anfang der Seite |
Nicht brennbare und ungiftige Aerosole für den Sport oder den Hausgebrauch Nicht radioaktive Arznei- oder Toilettenartikel (einschliesslich Aerosole) wie Haarsprays, Parfüms, Eau de Cologne, Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis (max. 70%) und alkoholhaltige Arzneimittel; und nicht entzündbare, ungiftige Aerosole der Abteilung 2.2 ohne Nebengefahr für den Sport- oder Hausgebrauch - Die Nettogesamtmenge der nicht radioaktiven Arznei- oder Toilettenartikel und der nicht entzündbaren, nicht giftigen Aerosole der Abteilung 2.2 darf 2 kg oder 2 L nicht überschreiten. - Die Nettomenge jedes einzelnen Artikels darf 0,5 kg oder 0,5 l nicht überschreiten. - Die Ablassventile von Aerosolen müssen durch eine Kappe oder andere geeignete Mittel geschützt sein, um ein unbeabsichtigtes Freisetzen des Inhalts zu verhindern. |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: VERBOTEN |
Gaskartuschen, klein und nicht entflammbar - Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes Gas der Unterklasse 2.2 enthaltend. - Bis zu zwei (2) kleine Patronen, die in eine selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtung, wie z. B. eine Rettungsweste, eingebaut sind. - Nicht mehr als eine (1) Vorrichtung pro Passagier und bis zu zwei (2) kleine Ersatzpatronen pro Person. - Nicht mehr als vier (4) Patronen mit einer Kapazität von bis zu 50 ml Wasser für andere Geräte. |
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* Handgepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* |
Lockenstäbe, die ein Kohlenwasserstoffgas enthalten - Bis zu einem (1) pro Passagier. - Die Sicherheitsabdeckung ist fest über dem Heizelement angebracht. - Dieser Lockenstab darf während des Fluges nicht an Bord des Flugzeugs benutzt werden. - Gas nachfüllen/sparen ist untersagt |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: Zulässig |
Lawinenrettungsrucksack - Einen (1) pro Person. - Enthält Kartuschen mit komprimiertem Gas der Unterklasse 2.2. - Darf auch mit einem pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgestattet sein, der nicht mehr als 200 mg netto von Div. 1.4S enthält. - Der Rucksack muss so verpackt sein, dass er nicht versehentlich ausgelöst werden kann. - Die Airbags in den Rucksäcken müssen mit Überdruckventilen ausgestattet sein. - Voranmeldung erforderlich (7 Arbeitstage). |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* |
Gerät der Kraftstoff enthält, um tragbare elektronische Geräte (PED) wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder mit Strom zu versorgen. | Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN Handgepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* |
Brennstoffzellen oder Verbrennungsmotoren - Muss der IATA-Norm entsprechen, Sonderbestimmung: A70 - Die Motoren müssen treibstofffrei sein.. |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: VERBOTEN |
Camping Campingkocher und Brennstoffbehälter, die einen brennbaren flüssigen Brennstoff enthalten haben, mit leerem Brennstofftank und/oder Brennstoffbehälter. |
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* Handgepäck: VERBOTEN |
Brennstoffzellenpatrone, Ersatz für tragbare elektronische Geräte. | Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: Zulässig |
Gasflaschen, nicht brennbar, nicht giftig, getragen für den Betrieb von mechanischen Gliedmaßen. Außerdem Ersatzflaschen ähnlicher Größe, falls erforderlich, um eine ausreichende Versorgung für die Dauer der Reise zu gewährleisten. |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: Zulässig |
Dispositive für wissenschaftliche, berufliche oder sonstige Zwecke | Anfang der Seite |
Chemische Pulver/Lösungen für den persönlichen oder gewerblichen Gebrauch, sofern sie nicht in der Liste der zulässigen Gegenstände aufgeführt sind. | VERBOTEN |
Heizung - Selbsterhitzungsmahlzeiten, Lebensmittel und Getränke, die einen flammenlosen Rationserhitzer enthalten, oder verzehrfertige Mahlzeiten (MRE). |
Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN Handgepäck: VERBOTEN |
Wärmeerzeugende Gegenstände wie z.B. Unterwasserlampen (Tauchlampen) und Lötkolben. |
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* Handgepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* |
Ausrüstung zur Überwachung chemischer Kampfstoffe - Wenn sie von Mitarbeitern der Organisation für das Verbot chemischer Waffen auf Dienstreisen mitgeführt werden. - Voranmeldung erforderlich (7 Arbeitstage). |
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* Handgepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* |
Sicherheitskoffer, Etuis, Geldbeutel Sicherheitskoffer, Geldkassetten, Geldtaschen usw., die gefährliche Güter wie Lithiumbatterien und/oder pyrotechnisches Material enthalten, sind mit Ausnahme der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Stoffe absolut verboten. |
Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN Handgepäck: VERBOTEN |
Trockeneis trocken (Kohlendioxid, fest) -nicht mehr als 2,5 kg pro Person - Wenn sie zum Verpacken von verderblichen Waren verwendet werden, die nicht unter diese Bestimmungen fallen - im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck - das Gepäckstück (die Verpackung) erlaubt die Freisetzung von Kohlendioxidgas. Aufgegebenes Gepäck muss mit der Aufschrift "Trockeneis" oder "Kohlendioxid, fest" und mit dem Nettogewicht des Trockeneises oder einem Hinweis darauf, dass es sich um 2,5 kg oder weniger Trockeneis handelt, versehen sein. |
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* Handgepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* |
Thermometer, medizinisch oder klinisch, die Quecksilber enthalten - Eins (1) pro Person für den persönlichen Gebrauch. - Wenn es sich in der Schutzhülle befindet. |
Aufgegebenes Gepäck: Zulässig Handgepäck: VERBOTEN |
Thermometer oder Barometer, quecksilberhaltig die von einem Vertreter eines staatlichen Wetteramtes oder einer ähnlichen amtlichen Stelle mitgeführt werden. |
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* Handgepäck: VERBOTEN |
Lithium-Batterien: Sicherheitsausrüstung, die Lithiumbatterien enthält |
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* Handgepäck: VERBOTEN |
Fahrhilfen, die nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität bestimmt sind |
Anfang der Seite |
Motorisierte Privatfahrzeuge Selbstbalancierende persönliche Transportgeräte, kleine Fahrzeuge, E-Skates, E-Skateboards oder andere ähnliche Geräte, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, sowie deren Zubehör. |
Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN Handgepäck: VERBOTEN |
Akkubetriebene Rollstühle & Mobilitätshilfen | Anfang der Seite |
Mobilitätshilfen: Lithium-Ionen-Akkus Batteriebetriebene Rollstühle oder andere ähnliche Mobilitätshilfen mit auslaufenden Batterien oder mit Lithium-Ionen-Batterien Die Lithiumbatterien müssen einem Typ entsprechen, der die Anforderungen der einzelnen Prüfungen im UN-Handbuch der Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt. Hinweis: Auslaufbatterien haben eine Reihe von Öffnungen an der Oberseite, in die ein flüssiger Elektrolyt (ätzend) eingefüllt wird, um die chemischen Reaktionen aufrechtzuerhalten, die für die Erzeugung elektrischer Energie erforderlich sind. Batteriebetriebene Rollstühle oder andere ähnliche Mobilitätshilfen mit Lithium-Ionen-Batterien, bei denen die Batterie speziell zum Herausnehmen vorgesehen ist, müssen in der Kabine mitgeführt werden. |
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* Handgepäck: VERBOTEN |
Mobilitätshilfen mit wasserdichtem Akku Batteriebetriebene Rollstühle oder andere ähnliche Mobilitätshilfen mit auslaufsicheren Nassbatterien oder mit Batterien, die der IATA DGR Sonderbestimmung A123 oder A199 entsprechen - über einen absorbierten Elektrolyt verfügen (AGM, absorbierte Glasmatte, Gel-Batterie, Gel-Zelle, versiegelte Blei-Säure-Batterie (SLS), trocken und Trockenzelle). - Es darf kein Elektrolyt und keine Flüssigkeit austreten, auch wenn das Batteriegehäuse einen Riss oder Bruch hat. - Die Batterien müssen in der Lage sein, bestimmte Vibrations- und Druckdifferenztests zu bestehen. * Hinweis: Beispiele für Batterien, die den Sondervorschriften A123 und A199 entsprechen, sind: Alkali-Mangan-, Zink-Kohle-, Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhydrid-Batterien. |
Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* Handgepäck: VERBOTEN |
Wenn Wenn Sie an Ihrem Zielort ohne Ihr aufgegebenes Gepäck ankommen, können Sie sicher sein, dass wir alles in unser Macht stehende tun werden, um Ihnen zu helfen und Ihnen Ihr Gepäck so schnell wie möglich zustellen zu lassen.
Wenn Sie Ihr Gepäck bei der Ankunft nicht finden können:
Wenn Ihre Tasche gefunden wird:
Wenn Ihre Tasche nicht gefunden wird:
o Füllen Sie das Antragsformular für Passagier-Eigentum hier aus. (Es sollten folgende Unterlagen enthalten sein: Identitätsnachweis, Inhaltsliste und Kaufbelege)
Mehr als 24 Stunden verzögert
Erstattung
Wenn Ihr Gepäck während eines Fluges beschädigt wurde, bringen Sie es sofort nach der Ankunft zum THAI Gepäckservice (Lost & Found). Alle Schäden müssen von Mitarbeitern des Gepäckservice (Lost & Found ) überprüft werden. Wenn Sie das beschädigte Gepäck gemeldet haben, gibt Ihnen der Flughafenmitarbeiter einen Property Irregularity Report (PIR). Dies ist ein eindeutiges Aktenzeichen, das mit Ihrem Gepäck verbunden ist, und Sie müssen sicherstellen, dass Sie eine Kopie des Property Irregularity Report erhalten.
Bitte beachten Sie, dass jegliche Ansprüche auf Grund von Beschädigung ausschließlich online über dieses Antragsformular gemeldet werden müssen!
An wen Sie sich wenden sollten:
- Wenn Sie sich noch am Flughafen befinden, wenden Sie sich bitte umgehend an den Gepäckservice (Lost&Found)- Wenn Sie den Flughafen bereits verlassen haben, füllen Sie bitte dieses Antragsformular aus, um Ihren Schaden zu melden. Bitte beachten Sie, dass die Meldung Ihres Schadens nach dem Verlassen des Flughafens zu Beweisschwierigkeiten führen kann.- THAI übernimmt keine Kosten für Gepäck, das dem THAI Gepäckservice (Lost&Found) am Flughafen nicht gemeldet wurde und für das nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Ankunft eine schriftliche Schadensmeldung bei THAI eingereicht wurde.
Welche Informationen Sie bereitstellen müssen:
Wenn Ihr Gepäck repariert oder durch Abzug der Wertminderung entschädigt werden muss
Je nach Beschädigung Ihres Gepäcks wird es repariert oder durch Abzug der Wertminderung entschädigt. Eine Reperatur bzw. Entschädigung kann nur dann erfolgen, wenn die Reklamation muss innerhalb von sieben Tagen nach dem Ankunftsdatum erfolgt ist.
Maximale Haftung
Die Haftung von THAI ist, wie bei anderen Fluggesellschaften auch, gemäß dem Montrealer Übereinkommen begrenzt. Die Haftung von THAI ist auf 1288 SZR (Sonderziehungsrechte = ein Wechselkurs, der variieren kann) pro Kunde für aufgegebenes und nicht aufgegebenes Gepäck begrenzt, weshalb es für Sie von Vorteil sein kann, sich wegen einer Erstattung an Ihre Versicherung zu wenden.
THAI HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN, DIE VERURSACHT WURDEN DURCH:
Bitte legen Sie keine Wertsachen oder elektronischen Geräte, wichtige Dokumente oder Geld in Ihr aufgegebenes Gepäck. Zudem sollten zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände sowie notwendige Medikamente nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
Bitte lesen Sie den Beförderungsbedingungen.
An Bord gelassene Gegenstände
Versicherung
Wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie in Betracht ziehen dort Ansprüche geltend zu machen, da diese einen umfassenderen Versicherungsschutz bieten kann.
Gepäckverfolgung
Sie können Ihren Gepäckstandort während der Reise direkt nach der Abgabe Ihres Gepäcks entweder am Check-in-Schalter oder am Self-Bag-Drop-Automaten verfolgen.
Anmerkung: Informationen zur Gepäckverfolgung werden ursprünglich von den Flughäfen und Gepäckabfertigungsbetreibern generiert. Daher übernimmt THAI keine Gewähr oder Haftung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese können auch nicht für irgendwelche Ansprüche verwendet werden.
Unmittelbar nach der Abgabe Ihres Gepäcks am Check-In Schalter oder einem Self-Bag-Drop Automaten können Sie während Ihrer Reise herausfinden, wo sich Ihr Gepäck befindet.
Hinweis : Die Daten der Gepäckverfolgung stammen von Flughäfen und Gepäckabfertiger-Unternehmen. Somit garantiert und haftet Thai Airways Int. nicht für die Richtig- und Vollständigkeit der Informationen. Diese Informationen sind auch keine rechtliche Grundlage, um Schadens- bzw. Ersatzansprüche geltend zu machen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den „Lost & Found“-Schalter am jeweiligen Ankunftsflughafen.
THAI-Passagiere, die bereits über Self Service Check-in (Internet/THAI Mobile Application oder Self Service Kiosk) eingecheckt haben und eine mobile Bordkarte erhalten haben, können ihr Gepäck an einem speziellen Gepäckabgabeschalter an allen Flughäfen aufgeben.
Für den internationalen Flughafen Bangkok hat THAI Gepäckabgabeschalter in Reihe C für inländische Passagiere und in Reihe H-J für internationale Passagiere eingerichtet. Darüber hinaus können Passagiere ihr Gepäck auch an den Self Bag Drop-Schaltern (Gepäckautomaten) an den Schaltern D1 und D2 aufgeben, nachdem sie die Gepäckanhänger an den Self Service Kiosks ausgedruckt haben. Die Öffnungszeiten sind täglich von 04:30 - 23:30 Uhr.
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