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Baggage | Information | Thai Airways

INFO & SERVICE

Freigepäck

 

Gepäckregeln für internationale Flüge, die von THAI Airways durchgeführt werden (3 stellige TG Flugnummer):

BeförderungsklasseMaximalgewicht aller
Gepäckstücke
Royal First Class 50 Kg
Royal Silk Class 40 Kg
Economy Class

30 Kg
ausgenommen die Buchungsklassen W, V: 20 Kg (für Flugscheinausstellung zwischen dem 01. April und 09. August 2019)
Buchungsklasse L: 20Kg

Kleinkinder unter 2 Jahren
(ohne eigenen Sitzplatz)
10 Kg
ROP & Star Alliance Goldkarteninhaber 20 Kg (zusätzlich)
ROP Platinum Mitglieder
(nur gültig auf von THAI durchgeführten Flügen)
20 Kg (zusätzlich)
ROP Silberkarteninhaber
(nur gültig auf von THAI durchgeführten Flügen)
10 Kg (zusätzlich)

Für die allgemeinen Gepäckregeln klicken Sie bitte hier!*
(*Sie werden auf thaiairways.com weitergeleitet)


Gepäckregeln für THAI Flüge innerhalb Thailands die von THAI Airways durchgeführt werden (3 stellige TG Flugnummer):

 

BeförderungsklasseMaximalgewicht aller Gepäckstücke
Royal Silk Class 40 Kg
Premium Economy Class 30 Kg
Economy Class 30 Kg
*ausgenommen sind die Buchungsklassen L, V, W: 20 kg
Kleinkinder unter 2 Jahren
(ohne eigenen Sitzplatz)
10 Kg
ROP & Star Alliance Goldkarteninhaber 20 Kg (zusätzlich)
ROP Silberkarteninhaber
(nur auf von THAI durchgeführten Flügen)
10 Kg (zusätzlich)

Für Kinder, die mindestens 50% des anwendbaren Tarifs zahlen, gelten beim Freigepäck die gleichen Regelungen wie für Erwachsene.
Das maximale Gewicht pro Gepäckstück darf 32 kg nicht übersteigen.

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass für alle internationalen und nationalen Flüge die von THAI Smile durchgeführt werden (4 stellige TG-Flugnummer) abweichende Gepäckregeln von 30Kg für die Business Class und 20Kg für die Economy Class gelten!

Handgepäck

Alle Passagiere können zusätzlich zum Freigepäck ein Stück Handgepäck (unchecked baggage) in die Kabine mitnehmen. Das Gepäck muss in den Ablagefächern oder unter dem Vordersitz verstaut werden. Das Maximalgewicht ist 7 kg; die Maße dürfen nicht größer sein als 56 x 45 x 25 cm. Diese Regelung gilt für alle internationalen und innerthailändischen Flüge, die von THAI mit 3-stelliger TG-Flugnummer durchgeführt werden.

 

Royal Orchid Plus Gold Mitglieder, die in der Royal First Class oder Royal Silk Business Class reisen, dürfen bius zu zwei Handgepäckstücke mit an Bord nehmen (vorbehaltlich rechtlicher Vorgaben oder Einschränkungen durch das eingesetzte Fluggerät.)

Flüssigkeiten im Handgepäck

Bei allen Flügen gelten folgende Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck:
Bei Flügen innerhalb der EU und bei Anschlussflügen ab der EU (auch innerdeutsche Flüge) gelten folgende Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck:
Behälter mit Flüssigkeiten und gelartigen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (aufgedruckte Höchstfüllmenge)
Ein Plastikbeutel (transparent, wieder verschließbar, max. 1 Liter) pro Person für alle Produkte
Der Beutel wird bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt Duty Free Artikel in einem manipulationssicheren, zertifizierten Beutel.
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden und werden ebenfalls der Sicherheitskontrolle vorgelegt

Übergepäck

Nutzen Sie unsere Möglichkeit ONLINE ZUSÄTZLICHES REISEGEPÄCK zu einem reduzierter Betrag pro Kilogramm zu erwerben. Mehr Information finden Sie hier!

Bitte beachten Sie, dass zusätzliches Reisegepäck nur für normale Gepäckstücke erworben werden kann. Maximal können Sie 50 Kg zusätzliches Reisegepäck, bis spätestens 24 Stunden vor geplantem Abflug, erwerben.

 

Buchen Sie das zusätzliche Reisegepäck online hier!

Ausnahme für Sport- und Sondergepäck finden sie hier.



Gebühren für Übergepäck auf Flügen ausschließlich innerhalb Thailands

Für die Berechnung von Übergepäck auf reinen innerthailändischen Flügen der Thai Airways mit 3 stelliger Flugnummer durchgeführt werden gelten folgende Gebühren in Thai Baht pro Kg und Strecke:

Thai Baht per Kilogram (zwischen……und……)BangkokChiang Mai
Chiang Mai 60 -
Chiang Rai 70 -
Hat Yai 80 -
Khon Kaen 55 -
Krabi 70 -
Phuket 70 125
Surat Thani 65 -
Ubon Ratchathani 60 -
Udon Thani 55 -

 

Gebühren für Übergepäck auf internationale Flügen die mit 3 stelliger Thai Airways Flugnummer durchgeführt werden (bei Kauf am Flughafen)

Es gelten die folgenden pauschalen Übergepäckraten (pro Kilogramm in USD):

ZoneLand/Flughafen
Zone 1 Bangladessh, Kambodscha, China(Kunming), Laos, Malaysia, Myanmar, Singapur, Thailand and THAI Ziele inerhalb Thailands, Vietnam, ziwschen Karachi and Muscat
Zone 2 Brunei Darussalam, China (Beijing, Shanghai, Chengdu, Guangzhou, Xiamen, Chongqing, Changsha), Hong Kong, Indien, Indonesien, Macau, Nepal, Philippinen, Sri Lanka, Taiwan, zwischen Phuket and Beijing
Zone 3 Australien (Perth), Bahrain, Japan, Korea, Oman, Pakistan, Vereinigte Arabische Emirate
Zone 4 Australien (Sydney, Brisbane, Melbourne), Russland
Zone 5 Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritanien, Italien, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz United Kingdom, Bzwischen Stockholm und Phuket, zwischen Kopenhagen und Phuket, zwischen Frankfurt und Phuket

USD Per KilogramNach Zone 1Nach Zone 2Nach Zone 3Nach Zone 4Nach Zone 5
Von Zone 1 12 15 40 45 70
Von Zone 2 15 40 45 55 70
Von Zone 3 40 45 55 60 70
Von Zone 4 45 55 60 70 70
Von Zone 5 70 70 70 70 70


Sport- & Sondergepäck

Wir möchten, dass Sie auch auf Ihren Reisen Ihren Sport ausüben können. Deswegen bietet Thai Airways spezielle Übergepäck-Tarife für Sportgepäck an. Aufgrund begrenzter Kapazitäten und abweichender Regelungen bei Partnerairlines können wir für Ihre Buchung die Akzeptanz von Sonder- bzw. Übergepäck nicht in jedem Falle garantieren. Daher empfehlen wir Ihnen, unter +49 (0)69 - 92 874 444 prüfen zu lassen, ob der gewünschte Service für die von Ihnen ausgewählten Flügen bestätigt werden kann. Bitte nehmen Sie möglichst innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Buchung die Anmeldung Ihres Sonder- bzw. Übergepäcks unter der gleichen Rufnummer vor.

Im Allgemeinen wird Sportgepäck wie alle anderen Gepäckstücke behandelt. Demnach ist das meiste Sportgepäck in den Freigepäckgrenze enthalten, wenn die jeweiligen Begrenzungen nicht überschritten werden.

 

Es gelten die folgenden Pauschalpreise pro Reiseabschnitt für Sport- und Sondergepäck sowie für Tiere.

Hinweis: Dies gilt ausschließlich für Thai Airways Flüge und Flüge, die von THAI Smile durchgeführt werden.

 

Sondergepäck Anrechnung in Freigepäckgrenze Pauschalpreis für Flüge/Reisen innerhalb Asiens sowie zwischen Asien und Australien/Neuseeland v.v. (wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird)* Pauschalpreis für Flüge/Reisen ab Europa nach Asien, Australien/Neuseeland (wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird)* Anmerkung
Fahrrad# Ja
USD 100
USD 150
Ein reguläres Fahrrad (kein Motor/kein E-bike) oder ein Einrad**
# Es kann maximal ein Fahrrad pro Passagier in die Freigepäckgrenze bzw. zum Pauschalpreis befördert werden. Jedes weitere Fahrrad muss zur normalen Übergepäckrate abgerchnet werden.
Bowling Ja
USD 100
USD 150
Eine Bowlingtasche, eine Bowling Kugel, ein Paar Schuhe
Angeln Ja
USD 100
USD 150
Eine Köderbox oder ein Brotbeutel oder ein Angelkorb. eine Tasche oder eine Box, eine Rute
Golf #
JA
USD 100
USD 150
Eiine Golftasche inklusive Golfschläger, Bällen und einem Paar Golfschuhe bis maximal 15Kg Gesamtgewicht.
# Es kann maximal eine Golftasche pro Passagier in die Freigepäckgrenze bzw. zum Pauschalpreis befördert werden.
Ski/Wasserski Ja
USD 100
USD 150
Ein Paar Ski mit Skistöcken und Skischuhen oder ein Snowboard mit einem Paar Schuhen bzw. ein Paar Wasserski oder Slalom Wasserski
Surfboard/
Windsurfing
Nein
USD 100
USD 150
Für ein Surfboard bzw. ein Windsurf-Board inkl. einem Segel, einem Baum und einem Mast fallen folgende Pauschalpreise an:
- Für ein Board bis zu einer Länge von 200cm 1x der Pauschalpreis
- Für ein Board von einer Länge mehr als 200cm 2x der Pauschalpreis
Tauchen Ja
USD 100
USD 150
Eine Tauchmaske, Schnorchel, Flossen, Neoprenanzug, BCD -Jacke, Atemregler, eine leere Sauerstoffflasche, eine Batterie für eine Lampe (aus Lampe entfernt und vor Kurzschluss geschützt).
tragbares
Musikinstrument
Ja
USD 100
USD 150
Nur anwendbar bis zu einer Länge von 1m
Tiere (als aufgegebenes Gepäck - AVIH)
Nein
USD 100
USD 150

Folgende Pauschalpreise fallen abhängig vom Gewicht des Tieres inkl. des Containers an:
- bis 10Kg : 2x die anwendbare Pauschalrate
- bis 20Kg : 3x die anwendbare Pauschalrate
- bis 30Kg : 4x die anwendbare Pauschalrate
- bis 40Kg : 5x die anwendbare Pauschalrate

Tiere müssen grundsätzlich mindestens 3 Arbeitstage vor Abflug bei Thai Airways angemeldet werden! Thai Airways befördert Tiere ausschließlich in tiergerechten Containern in einem klimatisierten Abschnitt des Frachtraums. (Ausgenommen sind Flüge die mit Airbus A320 durchgeführt werden. Hier is generell keine Beförderung von Tieren möglich.)
Eine Beförderung in der Kabine ist generell nicht möglich!
andere Sportausrüstung Ja
Wenn die Freigepäckgrenze überschritten wird, fällt der oben gennante Pauschalpreis an (ausgenommen sind z.B. Kanu/Kayak)
Sport- und Jagdwaffen mit Munition Bitte setzen Sie sich mit dem nächsten THAI Airways Büro in Verbindung!


* Die oben genannten Pauschalpreise gelten für Reiseabschnitte, die ohne Unterbrechung/Aufenthalt bis zum Zielflughafen durchgeführt werden. Sollte die Reise z.B. in Bangkok unterbrochen werden, fallen die jeweils gültigen Pauschalpreise pro Reiseabschnitt/Region (siehe oben) an.


** Allgemeine Bestimmungen für die Beförderung des Fahrrades im Flugzeug sind: lose Teile vom Fahrrad entfernen, Luft aus den Reifen herauslassen, Pedale abschrauben, Lenker quer stellen. Das Fahrrad muß dann, in einem transportsicheren/transportgerechten Fahrradkoffer, -tasche oder -karton verpackt, aufgegeben werden.

 

Bitte melden Sie Ihr Sportgepäck unter der Reservierungshotline an und begleichen den anfallenden Preis am Thai Airways Schalter am Flughafen.

Für alle weitere Auskünfte steht Ihnen die Reservierungsabteilung gerne zur Verfügung,

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr und vorbehaltlich kurzfristiger Änderung!

 


Elektrische Gegenstände im Gepäck

Smart Baggage

 

Gepäckstücke mit integrierten und installierten Lithiumbatterien, Motoren, Power Banks, GPS, GSM, Bluetooth, RFID oder Wi-Fi-Technologie unterliegen Sicherheitsanforderungen, die elektromagnetische Felder aussenden können, die die Flugzeugsysteme stören.


Die Passagiere müssen diese Art von Gepäck als Handgepäck mitführen, alle installierten Batterien müssen vor dem Einchecken entfernt werden, um alle elektronischen Funktionen vollständig zu deaktivieren. Jeder Passagier darf ein Gepäck mit einer maximalen Länge von 56 cm (22 Zoll), einer Breite von 45 cm (18 Zoll) und einer Höhe von 25 cm (10 Zoll) von Hand tragen. Diese Abmessungen umfassen Räder, Griffe und Seitentaschen. Das Gesamtgewicht des Handgepäcks darf 7 kg nicht überschreiten. Gepäck, das die oben genannten Bedingungen und Abmessungen überschreitet, muss als aufgegebenes Gepäck bearbeitet


Thai Airways International Public Company Limited (THAI) behält sich das Recht vor, die Beförderung von Gepäck, das die oben genannten Bedingungen und Abmessungen überschreitet, als aufgegebenes Gepäck zu verweigern, wenn die eingebauten Lithiumbatterien nicht entfernbar sind.

Gefährliche Güter

Gefährliche Güter oder Gefahrstoffe (HAZMAT) sind Gegenstände, Artikel oder Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, das Eigentum oder die Umwelt darstellen können und wie folgt klassifiziert werden:

 

1. Sprengstoff (Gefahrgutklasse 1.1, 1.2, 1.3)

2. Sprengstoff (Gefahrgutklasse 1.4)

3. Sprengstoff (Gefahrgutklasse 1.5)

4. Gase: Entzündlich

5. Gase: Nicht entzündlich, nicht toxisch

6. Gase: Giftig

7. Entzündbare Flüssigkeiten

8. Entzündbare Feststoffe

9. Stoffe, die für spontane Verbrennung verantwortlich sind

10. Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

11. Oxidierende Substanzen

12. Organische Peroxide

13. Giftstoffe

14. Infektiöse Substanzen

15. Radioaktives Material: CAT I

16. Radioaktives Material: CAT II

17. Radioaktives Material: CAT III

18. Ätzmittel

19. Verschiedene gefährliche Güter

20. Lithiumbatterien


 

 

Liste verbotener Gegenstände
1. Gepäck(stücke) mit eingebauten Lithiumbatterien („Smart baggage“): nicht herausnehmbare, in Gepäckstücken eingebaute Batterien mit mehr als 0,3 g Lithium bzw. 2,7 Wh oder einem nicht identifizierbaren Lithiumgehalt bzw. einer nicht identifizierbaren Nennleistung
2. Chemisches Pulver/chemische Lösungen für den persönlichen oder kommerziellen Gebrauch, mit Ausnahme der in der Liste zugelassener Artikel aufgeführten Materialien.
3. Beschädigte oder zurückgerufene Batterien/Akkus, einschließlich solcher in einem Gerät eingebaute
4. Abwehrmittel wie Reizgas, Pfefferspray usw., die einen Reizstoff oder eine kampfunfähig machende Substanz enthalten, sind zur Mitführung durch Personen sowie in aufgegeben Gepäckstücken und im Handgepäck verboten.
5. Elektroschocker (z.B. „Taser“), die Gefahrstoffe wie Sprengstoff, komprimierte Gase, Lithiumbatterien usw. enthalten, sind im Handgepäck bzw. in aufgegeben Gepäckstücken oder zur Mitführung durch Personen verboten.
6. Feuerwerkartikel, Wunderkerzen
7. Sauerstoff-, Druckluft- und Gasflaschen sowie Flüssigsauerstoffgeräte für den medizinischen Gebrauch.
Hinweis:
  • - Leere Drucklufttauchgeräte („Scuba tanks“) unterliegen dieser Beschränkung nicht.
  • - Sollte ein Passagier zusätzlich Sauerstoff benötigen, wird gebeten, sich an das Reservierungsbüro bzw. das THAI Contact Center zu wenden.
8. Sicherheits-/Attachekoffer, Geldkassetten, Geldsäcke usw. mit eingebauten gefährlichen Gütern, wie Lithiumbatterien und/oder pyrotechnische Materialien, sind komplett verboten, soweit nicht in der untenstehenden Tabelle aufgeführt.
9. Selbstbalancierende persönliche Transportmittel (Segways), Klein(st)fahrzeuge, E-Skates, E-Skateboards oder andere ähnliche durch Lithiumbatterien angetriebene Geräte und ihr Zubehör.
10. Reibungsstreichhölzer („Überallzünder“), “Blue flame lighters” bzw. Zigarrenanzünder oder mit einer Lithiumbatterie betriebene Feuerzeuge ohne Schutzkappe bzw. einen anderen Schutz gegen unbeabsichtigtes Aktivieren.

Zu Ihrer Sicherheit erlaubt Thai Airways International Public Company Limited (THAI) auf keinen THAI-Flügen die Mitnahme dieser gefährlichen Güter in aufgegeben Gepäckstücken, im Handgepäck oder zur Mitführung durch eine Person; Ausnahmen hierzu sind in der untenstehenden Tabelle aufgeführt.

Anmerkung:

  • Die Ein- und Beschränkungen unterliegen örtlichen sowie Flughafenbestimmungen.
  • “Benötigen” bedeutet, dass der Passagier eine Genehmigung von THAI benötigt, ehe diese Artikel an Bord einer Maschine gebracht werden können.
Liste zugelassener GegenständeAugegebenes GepäckHandgepäckGenehmigung erforderlich
1. Alkoholische Getränke
  • - nur in Einzelhandelsverkaufsverpackungen
  • - mit zwischen 24 % und 70 % Volumenalkohol
  • - nicht in Gefäßen von über 5 l
  • - Gesamtnettomenge von 5 l pro Person
  • - darf die die örtlichen Zollbeschränkungen nicht übersteigen*
Erlaubt im aufgegeben Gepäck* Im Handgepäck erlaubt* Genehmigung nicht erforderlich
2. Munition für Sportzwecke, sicher verpackt

(nur mit Verpackungskennzeichen der Unterklasse 1.4S, UN 0012 oder UN 0014)

  • - nicht mehr als 5 kg Bruttogewicht pro Person, für den Eigenbedarf
  • - zulässige Mengen für mehr als eine Person müssen in einem oder mehreren Päckchen zusammengefasst werden
  • - für alle Zustiegsorte innerhalb von Thailand wird gemäß einer Mitteilung der Civil Aviation Authority (Zivilluftfahrtbehörde) von Thailand für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition B.E. 2561 eine zusätzliche Genehmigung von einem Flughafenverantwortlichen gefordert https://bit.ly/2SbO65s
Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck nicht erlaubt Genehmigung erforderlich
3. Lawinenrettungsrucksack
  • - einer (1) pro Person
  • - mit einer Druckgasflasche der Unterklasse 2.2
  • - darf auch einen pyrotechnischen Auslösemechanismus mit bis zu 200 mg (netto) der Unterklasse 1.4S enthalten
  • - Der Rucksack muss so verpackt sein, dass er nicht unbeabsichtigt aktiviert werden kann.
  • - Die Airbags im Inneren des Rucksackes müssen mit Druckbegrenzungsventilen ausgestattet sein.
  • - vorherige Absprache erforderlich (7 Arbeitstage)
Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung erforderlich
4. Gepäck(stücke) mit eingebauten Lithiumbatterien („Smart baggage“):
  • - Non-removable batteries. Batteries must contain no more than 0.3 g lithium metal or for lithium ion must not exceed 2.7 Wh.
  • - Removable batteries. Batteries must be removed if baggage is to be checked in. the removed batteries must be carried in the cabin.
Hinweis:
  • Beschränkung siehe nachfolgenden Punkt 5
Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt* siehe Hinweis Genehmigung nicht erforderlich
5. Ersatz- und lose Batterien, einschließlich Lithiumbatterien oder Lithiumionenzellen

für mobile Elektronikgeräte dürfen nur im Handgepäck befördert werden

  • - Bei Lithiumbatterien darf der Lithiumgehalt 2 g, bei Lithiumionenbatterien die Nennleistung 100 Wh nicht überschreiten.
  • - Artikel, die hauptsächlich als Stromquelle dienen, z.B. Ladegeräte, gelten als Ersatzbatterien. Sie müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern.
  • - Jede Person darf maximal 20 Ersatzbatterien mitführen.
Hinweis:
  • 1) Die Gesamtmenge an Ersatzbatterien oder Ladegeräten mit einer Kapazität von bis zu 20 000 mAh (Punkt 5.) und solche mit einer Kapazität von zwischen 20 000 und 32 000 mAh (Punkt 21.) darf 20 Stück nicht überschreiten.
  • 2) Für Ersatz- bzw. lose Batterien (Lithium) mit einer Nennleistung von über 100 Wh. bis zu 160 Wh. siehe Punkt 21.
Nicht erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt* siehe Hinweis Genehmigung nicht erforderlich
6. Campingkocher und Brennstoffbehälter, die einen brennbaren flüssigen Brennstoff enthalten haben

können mit leerem Brennstofftank und/ oder -behälter mitgeführt werden.

Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck nicht erlaubt Genehmigung erforderlich
7. Überwachungsgeräte für chemische Kampfstoffe
  • - wenn durch Angehörige der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen auf offiziellen Reisen mitgeführt
  • - vorherige Absprache erforderlich (7 Arbeitstage)
Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung erforderlich
8. Trockeneis (Kohlendioxid, fest)
  • - nicht mehr als 2,5 kg pro Person
  • - unterliegt bei Verwendung zur Verpackung von verderblichen Waren im aufgegeben oder Handgepäck diesen Einschränkungen nicht
  • - die Gepäckstücke bzw. die Verpackung erlauben die Freisetzung von Kohlendioxid; aufgegebene Gepäckstücke müssen mit “Trockeneis” oder “Kohlendioxid, fest” und dem Hinweis auf 2,5 kg bzw. weniger Trockeneis gekennzeichnet werden
Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung erforderlich
9. E-Zigaretten

Zigaretten (einschließlich E-Zigarren, E-Pfeifen oder andere persönliche Verdampfer), die Batterien enthalten, müssen einzeln geschützt werden, um eine unbeabsichtigte Aktivierung zu verhindern.

Hinweis:

  • - Es ist gesetzlich verboten, Verdampfer und diesbezügliche Erzeugnisse in das Königreich Thailand einzuführen: https://bit.ly/2SeheJU
  • - Die Mengenbegrenzung erfasst alle mobilen Elektronikgeräte (PED), wobei für jede Person ein Maximum von 15 PED gilt.
Nicht erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt* siehe Hinweis Genehmigung nicht erforderlich
10. Brennstoffzellen

die Brennstoff enthalten und mobile Elektronikgeräte (PED) antreiben, zum Beispiel Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorders.

Nicht erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung nicht erforderlich
11. Ersatz-Brennstoffzellenkartuschen

für mobile Elektronikgeräte

Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung nicht erforderlich
12. Gaskartuschen, klein, nicht brennbar
  • - mit Kohlendioxid oder einem anderen geeigneten Gas der Unterklasse 2.2
  • - bis zu zwei (2) kleine, in eine selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtungen, wie eine Schwimmweste, eingesetzte Kartuschen
  • - nicht mehr als ein (1) Teil pro Passagier und bis zu zwei (2) kleine Ersatzkartuschen pro Person
  • - nicht mehr als vier (4) Kartuschen bis zu 50 ml Wasserkapazität für andere Geräte
Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung erforderlich
13. Gasflaschen, nicht brennbar, nicht toxisch

die für den Betrieb mechanischer Glieder mitgeführt werden. Desgleichen Ersatzflaschen ähnlicher Größe, wenn zur Sicherung einer adäquaten Versorgung während der Reise erforderlich.

Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung nicht erforderlich
14. Kohlenwasserstoffgas enthaltende Lockenwickler
  • - bis zu einem (1) pro Passagier bzw. Besatzungsmitglied
  • - die Schutzabdeckung ist sicher über dem Heizelement befestigt
  • - der Lockenwickler darf an Bord der Maschine während des Fluges nicht benutzt werden
  • - Gasnachfüll-/Ersatzpatronen sind verboten
Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung nicht erforderlich
15. Wärmeerzeugende Artikel

wie Unterwasserlampen (Tauchlampen) und Lötkolben

Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung erforderlich
16. Isolierte Verpackungen mit tiefgekühltem flüssigen Stickstoff („Dry Shipper“)
  • - vollständig in einem porösen Material absorbiert
  • - nur mit ungefährlichen Gütern
Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung nicht erforderlich
17. Verbrennungs- oder Brennstoffzellmotoren
  • - müssen den IATA-Standard erfüllen, Sonderbestimmung: A70
  • - Motoren dürfen keinen Kraft-/Brennstoff enthalten
Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck nicht erlaubt Genehmigung nicht erforderlich
18. Lithiumbatterien: Sicherheitsausrüstungen mit Lithiumbatterien

zum Beispiel tragbare Metalldetektoren

Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck nicht erlaubt Genehmigung erforderlich
19. Lithiumbatterien: Mobile Elektronikgeräte (PED) mit Lithiumbatterien oder Lithiumionenzellen

einschließlich medizinische Geräte, wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC)*, und Unterhaltungselektronik, wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, wenn von Passagieren oder von der Crew für den persönlichen Gebrauch mitgeführt

  • - Bei Lithiumbatterien darf der Lithiumgehalt 2 g, bei Lithiumionenbatterien die Nennleistung 100 Wh nicht überschreiten.
  • - Geräte in aufgegebenen Gepäckstücken müssen komplett abgeschaltet und vor Beschädigung geschützt werden.
  • - Die Höchstmenge für jede Person ist auf 15 PED beschränkt.
  • - Bei mit einer Lithiumbatterie ausgestatteten Gepäckstücken muss die Batterie herausnehmbar sein, was aber nicht auf Lithiumknopfzellen zutrifft. Wird Gepäck aufgegeben, muss die Batterie entnommen und in die Kabine mitgeführt werden (siehe vorstehenden Punkt 4).

    *Anmerkung: Die tragbaren Sauerstoffkonzentratoren (POC) müssen einen der beiden unten aufgeführten Bedingungen erfüllt sein, um an Bord akzeptiert zu werden:
    1. Das original Herstelleretikett des POC muss folgenden Vermerk beinhalten: "The manufacturer of this POC has determines this device conforms to all applicable FAA acceptance criteria for POC carriage and use on board the aircraft"
    oder
  • 2. Das POC muss vorab laut FAA SFAR 106 genehmight worden sein. Für mehr Infromationen klicken Sie bitte hier: https://www.faa.gov/about/initiatives/cabin_safety/portable_oxygen/
Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung nicht erforderlich
20. Mit Lithiumbatterien betriebene elektronische Geräte.

Lithiumionenbatterien für tragbare und medizinische elektronische Geräte:

  • - Nennleistung zwischen 100 Wh und 160 Wh
  • - Nur bei tragbaren medizinischen elektronischen Geräten kann der Lithiumgehalt von Lithiumbatterien zwischen 2 g und 8 g betragen.
  • - Geräte in aufgegeben Gepäckstücken müssen komplett abgeschaltet und vor Beschädigung geschützt werden
Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung erforderlich
21. Ersatz- bzw. lose Lithiumbatterien mit einer Nennleistung zwischen 100 Wh und 160 Wh oder mit einem Lithiumgehalt von mehr als 2 g:
  • - für Geräte der Unterhaltungselektronik
  • - ein Lithiumgehalt von bis zu 8 g gilt nur für tragbare medizinische elektronische Geräte (PMED)
  • - maximal zwei (2) Ersatzbatterien im Handgepäck, wobei diese einzeln geschützt werden müssen, um Kurzschlüsse zu verhindern
Hinweis:
  • Die Gesamtmenge an Ersatzbatterien oder Ladegeräten mit einer Kapazität von bis zu 20 000 mAh (Punkt 5.) und solche mit einer Kapazität von zwischen 20 000 und 32 000 mAh (Punkt 21.) darf 20 Stück nicht überschreiten.
Nicht erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt* siehe Hinweis Genehmigung erforderlich
22. Sicherheitsstreichhölzer (eine kleine Schachtel) oder ein kleines Feuerzeug
  • - enthält keinen nicht absorbierten Flüssigbrennstoff außer Flüssiggas
  • - zum Gebrauch für eine Person bestimmt, wenn durch diese mitgeführt
  • - Feuerzeugbrennstoff und Nachfüllpatronen für Feuerzeuge sind weder zur Mitführung durch Passagiere noch im Hand- oder aufgegebenen Gepäck gestattet.
Hinweis:
  • Reibungsstreichhölzer („Überallzünder“), “Blue flame lighters” bzw. Zigarrenanzünder oder mit einer Lithiumbatterie betriebene Feuerzeuge ohne Schutzkappe bzw. einen anderen Schutz gegen unbeabsichtigtes Aktivieren sind verboten.
Zur Mitführung durch eine PERSON siehe Hinweis Zur Mitführung durch eine PERSON siehe Hinweis Genehmigung nicht erforderlich
23. Mobilitätshilfen

Batteriegetriebene Rollstühle oder andere ähnliche Fortbewegungshilfsmittel mit auslaufsicheren Nassbatterien bzw. mit Batterien, die die Sonderbestimmung A123 oder A199 der IATA-Gefahrgutvorschriften erfüllen

  • - Sie haben einen absorbierten Elektrolyt (absorbierende Glasmatte [AGM], Gelbatterie, Gelzelle, versiegelter Bleisäureakku [SLS], Trockenzelle).
  • - Es kommt zu keinen Elektrolyt- oder Flüssigkeitsleckagen, selbst wenn das Batteriegehäuse bricht oder Risse aufweist;
  • - Die Batterien müssen bestimmte Vibrations- und Druckdifferenztests bestehen.
Hinweis:

Beispiele für Batterien, die die Sonderbestimmungen A123 und A199 erfüllen: Alkali-Mangan-, Zink-Kohle-, Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhy-drid-Batterien.

Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck nicht erlaubt Genehmigung erforderlich
24. Mobilitätshilfen

Batteriegetriebene Rollstühle oder andere ähnliche Fortbewegungshilfsmittel mit nicht auslaufsicheren Batterien oder mit Lithiumbatterien. Die Lithiumbatterien müssen die Anforderungen jeden Tests aus dem UN-Prüfungshandbuch sowie die Kriterien, Teil III, Abschnitt 38.3, erfüllen.

Hinweis:

Nicht auslaufsichere Batterien haben eine Reihe von Öffnungen auf der Oberseite, wo ein Flüssigelektrolyt (korrosiv) eingefüllt wird, um die für die Erzeugung elektrischer Energie erforderlichen chemischen Reaktionen zu bewirken.

Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck nicht erlaubt Genehmigung erforderlich
25. Nicht-radioaktive medizinische bzw. Toilettenartikel

(einschließlich Aerosol), wie Haarsprays, Parfüm, Kölnisch Wasser und Alkohol enthaltende Medikamente; und

Nichtbrennbare, nichtgiftige Aerosole der Unterklasse 2.2 ohne Nebengefahr für sportliche Zwecke bzw. den Hausgebrauch

  • - Die gesamte Nettomenge nicht radioaktiver medizinischer bzw. Toilettenartikel und nichtbrennbarer, nichtgiftiger Aerosole der Unterklasse 2.2 darf 2 kg bzw. 2 l nicht überschreiten.
  • - Die Nettomenge jedes einzelnen Artikels darf 0,5 kg bzw. 0,5 l nicht überschreiten.
  • - Auslöseventile von Aerosol müssen durch eine Kappe oder andere geeignete Mittel geschützt sein, um unbeabsichtigtes Austreten zu verhindern.
Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung nicht erforderlich
26. Eindringvorrichtungen

müssen die Sonderbestimmung A41 der IATA-Gefahrgutvorschriften erfüllen.

Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck nicht erlaubt Genehmigung nicht erforderlich
27. Mobile Elektronikgeräte mit auslaufsicheren Batterien
  • - Die Batterien müssen die Sonderbestimmung A67 der IATA-Gefahr-gutvorschriften erfüllen, eine Leistung von geringer als 12 V bzw. eine Kapazität von bis zu 100 Wh. (20 000 mAh) haben.
  • - Es dürfen maximal zwei Ersatzbatterien mitgeführt werden.
Erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt Genehmigung nicht erforderlich
28. Ladegeräte
  • - bis zu 100 Wh (20 000 mAh) nur zum persönlichen Gebrauch; maximal 20 pro Passagier;
  • - zwischen 100 und 160 Wh (20 000 – 32 000 mAh) maximal 2 pro
  • Passagier mit Genehmigung der Fluglinie*
  • - über 160 Wh (32 000 mAh) sind verboten**
  • - Over 160 Wh (32,000 mAh) is forbidden**
Nicht erlaubt im aufgegeben Gepäck Im Handgepäck erlaubt */**, siehe Limit Genehmigung nicht erforderlich*
29. Radioisotopische Herzschrittmacher oder andere Geräte
  • - mit Lithiumbatterien betrieben
  • - bei einer Person implantiert bzw. extern mitgeführt
Zur Mitführung durch eine PERSON Zur Mitführung durch eine PERSON Genehmigung nicht erforderlich
30. Nichtansteckende Proben

mit kleinen Mengen brennbarer Flüssigkeit verpackt; müssen die Sonderbestimmung A180 der IATA-Gefahrgutvorschriften erfüllen

Im aufgegeben Gepäck erlaubt Im Handgepäck erlaubt Genehmigung nicht erforderlich
31. Medizinische oder klinische Thermometer, die Quecksilber enthalten
  • - eines (1) pro Person für den persönlichen Gebrauch
  • - wenn in seiner Schutzhülle
Im aufgegeben Gepäck erlaubt Im Handgepäck nicht erlaubt Genehmigung nicht erforderlich
32. Quecksilber enthaltenes Thermometer oder Barometer

von einem Vertreter einer regierungsamtlic